Rechtsprechung / BVerwG / 9. Senat / 2002

BVerwG Beschluss vom 10.01.2002 – 9 A 9.02

9. Senat · ECLI:DE:BVerwG:2002:100102B9A9.02.0

VerwaltungsrechtVolltext

2 zitierte Normen Als PDF speichern

In der Verwaltungsstreitsache hat der 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 10. Januar 2002 durch den Richter am Bundesverwaltungsgericht Prof. Dr. R u b e l als Berichterstatter gemäß § 87 a Abs. 1 und 3 VwGO beschlossen:

Das Verfahren wird eingestellt. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Gründe§

Die Klägerin hat ihre Klage mit Schriftsatz vom 3. Januar 2002 zurückgenommen. Das Verfahren ist deshalb gemäß § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen.

Die Kostenentscheidung folgt aus § 155 Abs. 2 VwGO. Gerichtsgebühren sind nicht entstanden.