Rechtsprechung / BGH / 10. Zivilsenat / 2025

BGH Urteil vom 16.12.2025 – X ZR 90/24

10. Zivilsenat · ECLI:DE:BGH:2025:161225UXZR90.24.0

Gewerblicher RechtsschutzBundVolltext

2 zitierte Normen Als PDF speichern

Tenor§

Die Berufung gegen das Urteil des 2. Senats (Nichtigkeitssenats) des Bundespatentgerichts vom 18. Juli 2024 wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.

Von Rechts wegen

Tatbestand§

1Permalink zu Rn. 1recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2025-12-16/x-zr-90-24#rd_1

Die Beklagte ist Inhaberin des mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland erteilten europäischen Patents 2 575 366 (Streitpatents), das am 31. Juli 2012 unter Inanspruchnahme zweier US-Prioritäten vom 27. September 2011 und 14. Juni 2012 angemeldet worden ist.

2Permalink zu Rn. 2recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2025-12-16/x-zr-90-24#rd_2

Patentanspruch 1, auf den vier weitere Ansprüche zurückbezogen sind, lautet in der Verfahrenssprache:

An apparatus, comprising: a video encoder to encode an input video signal to generate an output bitstream; and wherein:

the video encoder employs a single binary tree for use in processing at least one P slice and at least one B slice for generating the output bitstream, characterised in that:

the video encoder employs the single binary tree representing a binarization to encode coding unit (CU) prediction mode in a first syntax element for both the at least one P slice and the at least one B slice for generating the output bitstream; and

the video encoder employs the single binary tree representing said binarization to encode prediction unit (PU) partition mode in a second syntax element for both the at least one P slice and the at least one B slice for generating the output bitstream;

wherein the binarization employed is a function of whether or not a current CU of the at least one P slice or the at least one B slice is the smallest CU, SCU, or not.

3Permalink zu Rn. 3recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2025-12-16/x-zr-90-24#rd_3

Patentanspruch 6, auf den ein weiterer Anspruch zurückbezogen ist, schützt sinngemäß ein Verfahren zum Betrieb eines Videocodierers mit korrespondierenden Merkmalen.

4Permalink zu Rn. 4recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2025-12-16/x-zr-90-24#rd_4

Die Klägerin hat geltend gemacht, der Gegenstand des Streitpatents sei nicht patentfähig und gehe über den Inhalt der ursprünglichen Anmeldeunterlagen hinaus. Die Beklagte hat das Streitpatent in der erteilten Fassung und hilfsweise in vier geänderten Fassungen verteidigt.

5Permalink zu Rn. 5recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2025-12-16/x-zr-90-24#rd_5

Das Patentgericht hat das Streitpatent für nichtig erklärt. Dagegen richtet sich die Berufung der Beklagten, die ihre erstinstanzlichen Anträge weiterverfolgt. Die Klägerin tritt dem Rechtsmittel entgegen.

Entscheidungsgründe§

6Permalink zu Rn. 6recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2025-12-16/x-zr-90-24#rd_6

Die zulässige Berufung ist unbegründet.

7Permalink zu Rn. 7recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2025-12-16/x-zr-90-24#rd_7

I. Das Streitpatent betrifft die Codierung von Videodaten.

8Permalink zu Rn. 8recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2025-12-16/x-zr-90-24#rd_8

1. Nach der Beschreibung des Streitpatents kann es bei der Übertragung von digitalen Videodaten zu einem Zielkonflikt (trade-off) zwischen Durchsatz und Qualität kommen.

9Permalink zu Rn. 9recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2025-12-16/x-zr-90-24#rd_9

Im Stand der Technik sei kein Weg bekannt, eine Übertragung in akzeptabler Qualität mit relativ geringem zusätzlichem Aufwand (overhead) zu erreichen und die Endgeräte relativ einfach ausgestalten zu können.

10Permalink zu Rn. 10recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2025-12-16/x-zr-90-24#rd_10

Vor diesem Hintergrund betrifft das Streitpatent das technische Problem, eine Übertragung bei möglichst hoher Qualität und geringem Aufwand mit möglichst einfach ausgestalteten Endgeräten zu ermöglichen.

11Permalink zu Rn. 11recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2025-12-16/x-zr-90-24#rd_11

2. Zur Lösung schlägt Patentanspruch 1 eine Vorrichtung vor, deren Merkmale sich wie folgt gliedern lassen:

12Permalink zu Rn. 12recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2025-12-16/x-zr-90-24#rd_12
1 An apparatus, comprising: Eine Vorrichtung, die umfasst:
1.1 a video encoder to encode an input video signal to generate an output bitstream; and wherein: einen Video-Encoder zum Codieren eines Eingangsvideosignals, um einen Ausgangsbitstrom zu erzeugen.
1.2 the video encoder employs a single binary tree for use in processing at least one P slice and at least one B slice for generating the output bitstream, Der Video-Encoder setzt einen einzelnen Binärbaum zur Verwendung bei der Verarbeitung wenigstens eines P-Slice und wenigstens eines B-Slice zum Erzeugen des Ausgangsbitstroms ein.
1.3 the video encoder employs the single binary tree representing a binarization to encode coding unit (CU) prediction mode in a first syntax element for both the at least one P slice and the at least one B slice for generating the output bitstream; and Der Video-Encoder setzt zum Erzeugen des Ausgangsbitstroms den eine Binarisierung repräsentierenden einzelnen Binärbaum sowohl für den wenigstens einen P-Slice als auch für den wenigstens einen B-Slice ein zum Codieren eines Prädiktionsmodus für eine Codiereinheit (CU/Coding Unit) in einem ersten Syntaxelement und
1.4 the video encoder employs the single binary tree representing said binarization to encode prediction unit (PU) partition mode in a second syntax element for both the at least one P slice and the at least one B slice for generating the output bitstream; zum Codieren eines Partitionsmodus für eine Prädiktionseinheit (PU/Prediction Unit) in einem zweiten Syntaxelement.
1.5 wherein the binarization employed is a function of whether or not a current CU of the at least one P slice or the at least one B slice is the smallest CU, SCU, or not. Die eingesetzte Binarisierung ist davon abhängig, ob eine aktuelle Codiereinheit (CU) des wenigstens einen P-Slice oder des wenigstens einen B-Slice die kleinste Codiereinheit (SCU/smallest CU) ist.
13Permalink zu Rn. 13recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2025-12-16/x-zr-90-24#rd_13

3. Einige Merkmale bedürfen der näheren Erörterung.

14Permalink zu Rn. 14recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2025-12-16/x-zr-90-24#rd_14

a) Die in den Merkmalen 1.2 bis 1.5 erwähnten P- und B-Slices unterscheiden sich durch die Art der Prädiktionscodierung.

15Permalink zu Rn. 15recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2025-12-16/x-zr-90-24#rd_15

aa) Bei der Prädiktionscodierung wird einem Macroblock zum Zwecke der Dateneinsparung lediglich ein Residualwert zugewiesen.

16Permalink zu Rn. 16recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2025-12-16/x-zr-90-24#rd_16

Der Residualwert kann zum Beispiel aus der Differenz zwischen dem tatsächlichen Wert für diesen Macroblock und einem Vorhersagewert (predicted value) bestehen. Der Vorhersagewert kann auf der Grundlage mindestens eines Bereichs (portion) desselben Rahmens oder Bildes erstellt werden oder auf der Grundlage mindestens eines Bereichs von zumindest einem anderen Rahmen oder Bild (Abs. 50). Im ersten Fall spricht man von Intra-Prädiktion, im letzteren von Inter-Prädiktion (Abs. 77).

17Permalink zu Rn. 17recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2025-12-16/x-zr-90-24#rd_17

bb) Nach der Beschreibung des Streitpatents unterscheidet der zum Prioritätszeitpunkt in Entwicklung befindliche Standard HEVC (High Efficiency Video Coding) zwischen Slices der Typen I, P und B:

18Permalink zu Rn. 18recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2025-12-16/x-zr-90-24#rd_18

In I-Slices findet Prädiktion allenfalls in Bezug auf denselben Rahmen statt (Abs. 99).

19Permalink zu Rn. 19recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2025-12-16/x-zr-90-24#rd_19

P-Slices verwenden eine (einzige) Referenzliste, die jeweils auf einen einzelnen anderen Frame verweist. Dieser kann vor oder nach dem aktuellen Frame angeordnet sein (Abs. 100).

20Permalink zu Rn. 20recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2025-12-16/x-zr-90-24#rd_20

In B-Slices können vorangegangene und nachfolgende Rahmen kumulativ zur Prädiktion herangezogen werden. Hierzu können zum Beispiel zwei unterschiedliche Referenzlisten vorhanden sein (Abs. 101).

21Permalink zu Rn. 21recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2025-12-16/x-zr-90-24#rd_21

cc) Patentanspruch 1 beruht auf diesem Verständnis.

22Permalink zu Rn. 22recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2025-12-16/x-zr-90-24#rd_22

Die Merkmale 1.2 bis 1.5 betreffen mithin Slices, die eine Inter-Prädiktion in jeweils eine Richtung (P-Slices) oder kumulativ in beide Richtungen (B-Slices) ermöglichen.

23Permalink zu Rn. 23recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2025-12-16/x-zr-90-24#rd_23

b) Ein Partitionsmodus im Sinne von Merkmal 1.4 ist die Art und Weise, in der eine Codiereinheit (CU) in Prädiktionseinheiten unterteilt ist.

24Permalink zu Rn. 24recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2025-12-16/x-zr-90-24#rd_24

aa) Nach der Beschreibung bilden Codiereinheiten im Standard HEVC das Gegenstück zu Macroblocks im Sinne des älteren Standards AVC (Advanced Video Coding, H.264) (Abs. 95).

25Permalink zu Rn. 25recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2025-12-16/x-zr-90-24#rd_25

Eine Codiereinheit hat eine quadratische Form. Sie kann in mehreren hierarchischen Stufen in Untereinheiten aufgeteilt sein, die ebenfalls quadratisch sind (Abs. 96). Dies ist in der nachfolgend wiedergegebenen Figur 11 dargestellt.

26Permalink zu Rn. 26recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2025-12-16/x-zr-90-24#rd_26

Jede Codiereinheit kann entweder Intra- oder Interprädiktion im oben aufgezeigten Sinne einsetzen (Abs. 97).

27Permalink zu Rn. 27recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2025-12-16/x-zr-90-24#rd_27

bb) Jede Codiereinheit ist ferner in Prädiktionseinheiten aufgeteilt. Diese können die gesamte Codiereinheit, jeweils eine Hälfte oder jeweils ein Viertel davon umfassen. Dies ist in der nachfolgend wiedergegebenen Figur 12 dargestellt.

28Permalink zu Rn. 28recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2025-12-16/x-zr-90-24#rd_28

Die Aufteilung in vier Viertel (N x N) ist nach HEVC nur für die kleinste Inhaltseinheit (smallest content unit, SCU) zulässig (Abs. 98).

29Permalink zu Rn. 29recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2025-12-16/x-zr-90-24#rd_29

c) Ein Binärbaum im Sinne der Merkmale 1.2 bis 1.4 ist eine Datenstruktur, die aus hierarchisch angeordneten Knoten besteht.

30Permalink zu Rn. 30recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2025-12-16/x-zr-90-24#rd_30

aa) Zwei Beispiele eines Binärbaums sind in der nachfolgend wiedergegebenen Figur 13 dargestellt.

31Permalink zu Rn. 31recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2025-12-16/x-zr-90-24#rd_31

Bei dieser Ausgestaltung werden den Kindknoten jeweils die Binärwerte 0 oder 1 zugeordnet. Jeder Knoten wird durch die Abfolge der seinen Vorgängern und ihm selbst zugeordneten Binärwerte gekennzeichnet. Jeder dieser Binärwertfolgen wird eine bestimmte Bedeutung zugeordnet.

32Permalink zu Rn. 32recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2025-12-16/x-zr-90-24#rd_32

Die beiden dargestellten Binärbäume sind ferner so ausgestaltet, dass lediglich Knoten mit dem Wert 0 Kindknoten aufweisen. Dies führt dazu, dass die den einzelnen Knoten zugeordneten Binärwertfolgen unterschiedliche Längen aufweisen. Dies ermöglicht eine so genannte Huffman-Codierung, bei der statistisch häufiger auftretende Werte einer möglichst kurzen Binärwertfolge zugeordnet werden und statistisch seltener auftretende Werte einer längeren (Abs. 103).

33Permalink zu Rn. 33recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2025-12-16/x-zr-90-24#rd_33

bb) Patentanspruch 1 gibt weder eine bestimmte Ausgestaltung des Binärbaums noch eine der Huffman-Codierung entsprechende Verteilung der zu codierenden Werte nach Wahrscheinlichkeit zwingend vor.

34Permalink zu Rn. 34recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2025-12-16/x-zr-90-24#rd_34

Binärbaum im Sinne des Streitpatents ist deshalb jede Baumstruktur, bei der jeder Knoten nur zwei Kindknoten aufweisen kann.

35Permalink zu Rn. 35recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2025-12-16/x-zr-90-24#rd_35

d) Eine Binarisierung im Sinne der Merkmale 1.3 bis 1.5 ist, wie das Patentgericht und die Parteien im Ausgangspunkt übereinstimmend und zutreffend angenommen haben, die Zuordnung einzelner Binärwertfolgen zu einem bestimmten Ausgangswert.

36Permalink zu Rn. 36recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2025-12-16/x-zr-90-24#rd_36

In dem oben dargestellten Beispiel aus Figur 13 wird den einzelnen Prädiktionsmodi jeweils einer der im Binärbaum dargestellten Binärwerte zugewiesen. Der Binärbaum repräsentiert die auf diese Weise vorgenommene Binarisierung.

37Permalink zu Rn. 37recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2025-12-16/x-zr-90-24#rd_37

e) Die in den Merkmalen 1.2 bis 1.4 formulierten Vorgaben, dass ein einzelner Binärbaum sowohl für mindestens einen P-Slice und mindestens einen B-Slice als auch zum Codieren eines Prädiktionsmodus für eine Codiereinheit und zum Codieren eines Partitionsmodus für eine Prädiktionseinheit eingesetzt werden muss und dass für die beiden Modi zwei Syntaxelemente vorgesehen sein müssen, werden in der Beschreibung nicht im Zusammenhang erläutert.

38Permalink zu Rn. 38recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2025-12-16/x-zr-90-24#rd_38

aa) Der Einsatz desselben Binärbaums für P- und B-Slices ist im Zusammenhang mit der oben wiedergegebenen Figur 13 und im Zusammenhang mit Figur 14 geschildert.

39Permalink zu Rn. 39recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2025-12-16/x-zr-90-24#rd_39

(1) Nach der Beschreibung ist der in Figur 13 dargestellte Binärbaum in erster Linie für die Codierung von P-Slices vorgesehen. Alternativ kann derselbe (the very same) Binärbaum zugleich für die Codierung von B-Slices eingesetzt werden (Abs. 105).

40Permalink zu Rn. 40recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2025-12-16/x-zr-90-24#rd_40

(2) Ähnliche Alternativen schildert die Beschreibung im Zusammenhang mit der nachfolgend wiedergegebenen Figur 14.

41Permalink zu Rn. 41recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2025-12-16/x-zr-90-24#rd_41

Auch in diesem Zusammenhang zeigt die Beschreibung zwei alternative Ausgestaltungen auf.

42Permalink zu Rn. 42recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2025-12-16/x-zr-90-24#rd_42

Bei einer ersten Ausführungsform wird der in Figur 14 dargestellte Binärbaum für die Codierung von B-Slices eingesetzt und der auf der rechten Seite von Figur 13 (und nochmals in Figur 15) dargestellte Binärbaum für die Codierung von P-Slices. Der Einsatz des zuletzt genannten Baums hat Vorteile, weil er weniger Daten benötigt. Andererseits erfordert diese Ausgestaltung den Einsatz unterschiedlicher Codebücher für B- und P-Slices (Abs. 108).

43Permalink zu Rn. 43recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2025-12-16/x-zr-90-24#rd_43

Alternativ kann der in Figur 14 dargestellte Binärbaum sowohl für B- als auch für P-Slices eingesetzt werden. Der Einsatz desselben (the very same) Baums ist vorteilhaft, weil nur ein Codebuch benötigt wird (Abs. 109).

44Permalink zu Rn. 44recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2025-12-16/x-zr-90-24#rd_44

(3) Nach der Beschreibung kann eine Vielzahl unterschiedlicher Ausgestaltungen implementiert werden.

45Permalink zu Rn. 45recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2025-12-16/x-zr-90-24#rd_45

So könne in einigen Situationen (instances) eine einheitliche Verarbeitung von P- und B-Slices unter Einsatz eines gemeinsamen Binärbaums wie in Figur 14 erfolgen. In anderen Situationen, in denen getrennte und unterschiedliche Binärbäume und Codebücher eingesetzt würden, und insbesondere dann, wenn die kleinste Inhaltseinheit (SCU) nicht eingesetzt werde, könne für P-Slices ein modifizierter Binärbaum wie auf der rechten Seite von Figur 13 (und in Figur 15) eingesetzt werden und für B-Slices der Binärbaum aus Figur 14 (Abs. 113).

46Permalink zu Rn. 46recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2025-12-16/x-zr-90-24#rd_46

bb) Der Einsatz desselben Baums für die Codierung von Prädiktions- und Partitionsmodus ist nur im Zusammenhang mit Figur 14 dargestellt.

47Permalink zu Rn. 47recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2025-12-16/x-zr-90-24#rd_47

Die Beschreibung führt hierzu aus, der Standard HEVC sehe unterschiedliche Codewörter für den Partitionsmodus bei P- und B-Slices vor. In P-Slices würden der Prädiktions- und der Partitionsmodus in getrennten Syntaxelementen codiert, in B-Slices hingegen gemeinsam in einem einzelnen Syntaxelement. Wenn wie in Figur 14 derselbe Binärbaum für P- und B-Slices eingesetzt werde, könne derselbe Ansatz aber auch für die Codierung von Prädiktions- und Partitionsmodus eingesetzt werden (Abs. 112).

48Permalink zu Rn. 48recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2025-12-16/x-zr-90-24#rd_48

cc) Der Einsatz von zwei getrennten Syntaxelementen für Prädiktions- und Partitionsmodus wird in der Beschreibung ebenfalls als eine von zwei möglichen Ausgestaltungen geschildert.

49Permalink zu Rn. 49recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2025-12-16/x-zr-90-24#rd_49

(1) Im Zusammenhang mit der zweiten Ausführungsform aus Figur 13 - also dem Einsatz desselben Binärbaums für P- und B-Slices - führt die Beschreibung aus, für den Prädiktions- und den Partitionsmodus könnten unterschiedliche Syntaxelemente eingesetzt werden (Abs. 106).

50Permalink zu Rn. 50recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2025-12-16/x-zr-90-24#rd_50

(2) Im Zusammenhang mit Figur 14 wird ausgeführt, die beiden Modi würden gemeinsam in einem einzelnen Syntaxelement codiert (Abs. 107).

51Permalink zu Rn. 51recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2025-12-16/x-zr-90-24#rd_51

(3) In den bereits erwähnten Erläuterungen zur Möglichkeit, die Codebücher für den Partitionsmodus für P- und B-Slices zu vereinheitlichen, wird ausgeführt, auch bei einer solchen Ausgestaltung könnten die beiden Modi wahlweise in getrennten Syntaxelementen codiert werden oder gemeinsam in einem einzigen Syntaxelement (Abs. 112).

52Permalink zu Rn. 52recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2025-12-16/x-zr-90-24#rd_52

(4) Bei der beispielhaften Schilderung von Verfahren, die von den aufgezeigten Codierungsmöglichkeiten Gebrauch machen, wird die Verwendung getrennter Syntaxelemente oder eines gemeinsamen Syntaxelements ebenfalls als Alternative dargestellt.

53Permalink zu Rn. 53recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2025-12-16/x-zr-90-24#rd_53

(a) Bei einer ersten Variante, die in der nachfolgend wiedergegebenen Figur 16B dargestellt ist, wird ein einzelner (a single) Binärbaum eingesetzt, um den Prädiktions- und den Partitionsmodus in einem einzelnen Syntaxelement zu codieren (Abs. 117).

54Permalink zu Rn. 54recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2025-12-16/x-zr-90-24#rd_54

(b) Eine zweite Variante ist in der nachfolgend wiedergegebenen Figur 17A dargestellt.

55Permalink zu Rn. 55recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2025-12-16/x-zr-90-24#rd_55

Bei dieser Ausgestaltung wird zunächst ein einzelner (a single) Binärbaum eingesetzt, um den Prädiktionsmodus in einem ersten Syntaxelement zu codieren, und zwar gleichermaßen für jeweils mindestens einen P- und einen B-Slice (Abs. 118).

56Permalink zu Rn. 56recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2025-12-16/x-zr-90-24#rd_56

Anschließend wird der einzelne (the single) Binärbaum eingesetzt, um den Partitionsmodus in einem zweiten Syntaxelement zu codieren, wiederum gleichermaßen für jeweils mindestens einen P- und einen B-Slice (Abs. 119).

57Permalink zu Rn. 57recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2025-12-16/x-zr-90-24#rd_57

f) Vor diesem Hintergrund erweist sich die vom Patentgericht vorgenommene Auslegung der Merkmale 1.3 und 1.4 nicht in allen Punkten als zutreffend.

58Permalink zu Rn. 58recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2025-12-16/x-zr-90-24#rd_58

aa) Im Ausgangspunkt zutreffend ist das Patentgericht davon ausgegangen, dass die in den Merkmalen 1.3 und 1.4 vorgesehenen Binärbäume nicht identisch sein müssen.

59Permalink zu Rn. 59recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2025-12-16/x-zr-90-24#rd_59

(1) Der diesbezügliche Wortlaut von Merkmal 1.4 legt allerdings ein abweichendes Verständnis nahe.

60Permalink zu Rn. 60recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2025-12-16/x-zr-90-24#rd_60

Die Verwendung des bestimmten Artikels (the single binary tree) und die Bezugnahme auf eine bestimmte Binarisierung (representing said binarization) sprechen bei isolierter Betrachtung dafür, dass für die Codierung des Partitionsmodus gemäß Merkmal 1.4 derselbe Binärbaum zum Einsatz kommen muss, der gemäß Merkmal 1.3 für die Codierung des Prädiktionsmodus eingesetzt wird.

61Permalink zu Rn. 61recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2025-12-16/x-zr-90-24#rd_61

Andererseits geben sowohl Merkmal 1.4 als auch Merkmal 1.3 abweichend von den Erläuterungen zu den Figuren 13 und 14 nicht vor, denselben (the very same) Binärbaum einzusetzen, sondern einen einzelnen (single) Binärbaum.

62Permalink zu Rn. 62recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2025-12-16/x-zr-90-24#rd_62

(2) Gegen eine Gleichsetzung dieser beiden Begriffe spricht der Umstand, dass die Merkmale 1.3 und 1.4 für den Prädiktionsmodus und den Partitionsmodus jeweils ein eigenes Syntaxelement vorgeben.

63Permalink zu Rn. 63recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2025-12-16/x-zr-90-24#rd_63

(a) Als Syntaxelement in diesem Sinne kann mangels näherer Festlegungen in Patentanspruch 1 zwar grundsätzlich jeder Teilbereich der codierten Daten angesehen werden. Aus der Vorgabe, dass der Prädiktionsmodus in ein erstes und der Partitionsmodus in ein zweites Syntaxelement zu codieren ist, ergibt sich aber entgegen der Auffassung des Patentgerichts, dass die Informationen bezüglich der beiden Modi separat voneinander abgelegt werden müssen.

64Permalink zu Rn. 64recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2025-12-16/x-zr-90-24#rd_64

Dies schließt zwar entgegen der Auffassung der Berufung nicht aus, dass ein Syntaxelement auf mehrere nicht unmittelbar aufeinander folgende Teilbereiche der codierten Daten verteilt ist. Ein Element, das Informationen zum einen Modus enthält, darf aber grundsätzlich keine Informationen zum anderen Modus enthalten.

65Permalink zu Rn. 65recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2025-12-16/x-zr-90-24#rd_65

(b) Die Verwendung desselben (the very same) Binärbaums für die Codierung von Prädiktions- und Partitionsmodus sieht die Beschreibung nur für den Fall vor, dass beide Informationen in ein gemeinsames Syntaxelement codiert werden. Für den Fall, dass zwei getrennte Syntaxelemente eingesetzt werden, ist demgegenüber nur der Einsatz eines einzelnen (single) Binärbaums vorgesehen.

66Permalink zu Rn. 66recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2025-12-16/x-zr-90-24#rd_66

Diese Unterscheidung ist technisch sinnvoll, weil der zweimalige Einsatz eines Binärbaums, der Informationen zu beiden Modi repräsentiert, zu Redundanzen führt und deshalb in Widerspruch zu dem im Streitpatent hervorgehobenen Ziel einer möglichst effizienten Codierung steht.

67Permalink zu Rn. 67recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2025-12-16/x-zr-90-24#rd_67

Patentanspruch 1 schließt solche Redundanzen zwar nicht zwingend aus. Eine Auslegung, bei der dieses Ergebnis nicht nur möglich, sondern praktisch unvermeidlich wäre, stünde aber in Widerspruch zum Zweck der Merkmale 1.3 und 1.4.

68Permalink zu Rn. 68recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2025-12-16/x-zr-90-24#rd_68

(3) Dieses Verständnis hat allerdings zur Folge, dass die in den Figuren 13 und 14 dargestellten Ausführungsbeispiele die Merkmale 1.3 und 1.4 nicht verwirklichen.

69Permalink zu Rn. 69recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2025-12-16/x-zr-90-24#rd_69

Wie die Berufung zu Recht annimmt, gälte dasselbe indes auch dann, wenn Merkmal 1.4 dahin ausgelegt würde, dass derselbe Binärbaum zum Einsatz kommen muss wie nach Merkmal 1.3.

70Permalink zu Rn. 70recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2025-12-16/x-zr-90-24#rd_70

(a) Die beiden in Figur 13 dargestellten Binärbäume repräsentieren lediglich Informationen zum Partitionsmodus. Für die Codierung eines Prädiktionsmodus muss deshalb zwingend ein zweiter Binärbaum eingesetzt werden.

71Permalink zu Rn. 71recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2025-12-16/x-zr-90-24#rd_71

Dieser zweite Binärbaum kann zwar theoretisch aus denselben Binärwertfolgen bestehen, wie sie in Figur 13 dargestellt sind. Diese müssen aber einer anderen Bedeutung zugeordnet werden. Damit handelt es sich nicht um dieselbe Binarisierung.

72Permalink zu Rn. 72recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2025-12-16/x-zr-90-24#rd_72

(b) Die in Figur 14 dargestellten Binärbäume repräsentieren zwar sowohl einen Prädiktions- als auch einen Partitionsmodus und können deshalb zur Codierung beider Modi eingesetzt werden.

73Permalink zu Rn. 73recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2025-12-16/x-zr-90-24#rd_73

Wie bereits oben dargelegt wurde, werden die diesbezüglichen Informationen aber in einem gemeinsamen Syntaxelement codiert. Dies steht in Widerspruch zu den Merkmalen 1.3 und 1.4.

74Permalink zu Rn. 74recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2025-12-16/x-zr-90-24#rd_74

bb) Entgegen der Auffassung des Patentgerichts ist den Merkmalen 1.3 und 1.4 vor diesem Hintergrund nicht zu entnehmen, dass die beiden Binärbäume in irgendeiner Weise inhaltlich zusammenhängen müssen. Vielmehr genügt es, wenn für P- und B-Slices jeweils derselbe Binärbaum eingesetzt wird. Der Binärbaum zur Codierung des Prädiktionsmodus kann sich hingegen vom Binärbaum zur Codierung des Partitionsmodus in grundsätzlich beliebiger Weise unterscheiden.

75Permalink zu Rn. 75recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2025-12-16/x-zr-90-24#rd_75

Wie die Berufungserwiderung - wenn auch mit anderer Stoßrichtung - im Ansatz zu Recht geltend macht, läuft die Argumentation der Berufung, wonach es genügt, wenn beide Binärbäume als Teilmengen (Unterbinärbäume) eines übergeordneten Binärbaums dargestellt werden können, auf dasselbe Ergebnis hinaus. Auch unter dieser Prämisse besteht zwischen dem Inhalt der einzelnen Unterbinärbäume kein zwingender Zusammenhang.

76Permalink zu Rn. 76recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2025-12-16/x-zr-90-24#rd_76

Entgegen der Auffassung der Berufungserwiderung folgt daraus nicht, dass die Argumentation der Berufung fehlgeht. Sie gibt vielmehr die aus den oben dargelegten Erwägungen abgeleitete Auslegung im Ergebnis zutreffend wieder.

77Permalink zu Rn. 77recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2025-12-16/x-zr-90-24#rd_77

cc) Zu Recht ist das Patentgericht davon ausgegangen, dass die Merkmale 1.3 und 1.4 nicht zwingend vorgeben, dass der Inhalt der beiden Syntaxelemente unabhängig vom Inhalt des jeweils anderen sein muss, etwa dergestalt, dass das Element für den Partitionsmodus für Codiereinheiten mit Inter-Prädiktion dieselben Werte vorsehen muss wie für Codiereinheiten mit Intra-Prädiktion.

78Permalink zu Rn. 78recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2025-12-16/x-zr-90-24#rd_78

Wie bereits oben dargelegt wurde, formuliert Patentanspruch 1 keine näheren Anforderungen hinsichtlich der Ausgestaltung der beiden Syntaxelemente. Dies lässt die Möglichkeit offen, die Elemente so zu konzipieren, dass für Codiereinheiten mit Inter-Prädiktion andere Partitionsmodi zur Verfügung stehen als für Codiereinheiten mit Intra-Prädiktion.

79Permalink zu Rn. 79recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2025-12-16/x-zr-90-24#rd_79

dd) Zu Recht ist das Patentgericht davon ausgegangen, dass die Codierung gemäß den Merkmalen 1.3 und 1.4 nicht für alle Slices, Codiereinheiten oder Prädiktionseinheiten eingesetzt werden muss.

80Permalink zu Rn. 80recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2025-12-16/x-zr-90-24#rd_80

(a) Nach Merkmal 1.2 genügt es, wenn ein einzelner Binärbaum zumindest für einen P- und einen B-Slice eingesetzt wird.

81Permalink zu Rn. 81recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2025-12-16/x-zr-90-24#rd_81

Daraus ergibt sich, dass andere Slices - auch andere P- und B-Slices - nach anderen Methoden codiert werden dürfen.

82Permalink zu Rn. 82recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2025-12-16/x-zr-90-24#rd_82

(b) Die Merkmale 1.3 und 1.4 sehen die dort spezifizierte Codierart jeweils für eine Codiereinheit und für eine Prädiktionseinheit vor.

83Permalink zu Rn. 83recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2025-12-16/x-zr-90-24#rd_83

Daraus hat das Patentgericht zutreffend die Schlussfolgerung gezogen, dass es nicht ausgeschlossen ist, andere Codier- und Prädiktionseinheiten nach anderen Methoden zu codieren.

84Permalink zu Rn. 84recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2025-12-16/x-zr-90-24#rd_84

g) Ebenfalls zutreffend hat das Patentgericht angenommen, dass Merkmal 1.5 nicht zwingend vorgibt, dass sowohl die kleinste Inhaltseinheit (SCU) als auch größere Codiereinheiten (CU) nach den Vorgaben der Merkmale 1.3 und 1.4 codiert werden.

85Permalink zu Rn. 85recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2025-12-16/x-zr-90-24#rd_85

Merkmal 1.5 gibt lediglich vor, dass für die kleinste Inhaltseinheit (SCU) eine andere Binarisierung - und damit ein anderer Binärbaum im Sinne der Merkmale 1.2 bis 1.4 - eingesetzt wird als für größere Codiereinheiten (CU).

86Permalink zu Rn. 86recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2025-12-16/x-zr-90-24#rd_86

Diese Unterscheidung trägt dem in der Beschreibung des Streitpatents mehrfach hervorgehobenen Umstand Rechnung, dass der Partitionsmodus N x N bei bestimmten Implementationen nicht für alle Codiereinheiten eingesetzt werden darf, sondern nur für bestimmte, zum Beispiel nur für die kleinste Inhaltseinheit (SCU) (Abs. 104, 111, 113).

87Permalink zu Rn. 87recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2025-12-16/x-zr-90-24#rd_87

Wie das Patentgericht zu Recht angenommen hat, ergibt sich auch aus dieser Vorgabe nicht, dass alle Codiereinheiten oder zumindest jeweils eine kleinste Inhaltseinheit (SCU) und eine andere Codiereinheit gemäß den Vorgaben der Merkmale 1.3 und 1.4 codiert werden müssen. Aus dem Zusammenhang der Merkmale 1.3 bis 1.5 folgt vielmehr, dass es ausreicht, wenn zumindest eine Codier- bzw. Prädiktionseinheit in der genannten Weise codiert wird und der hierfür eingesetzte Binärbaum danach ausgewählt worden ist, ob es sich um die kleinste Inhaltseinheit (SCU) oder eine größere Codiereinheit handelt.

88Permalink zu Rn. 88recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2025-12-16/x-zr-90-24#rd_88

4. Das in Patentanspruch 6 geschützte Verfahren wird durch Codierschritte geprägt, die den Merkmalen 1.1 bis 1.5 entsprechen.

89Permalink zu Rn. 89recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2025-12-16/x-zr-90-24#rd_89

Dieser Gegenstand unterliegt deshalb derselben Beurteilung wie der Gegenstand von Anspruch 1.

90Permalink zu Rn. 90recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2025-12-16/x-zr-90-24#rd_90

II. Das Patentgericht hat seine Entscheidung wie folgt begründet:

91Permalink zu Rn. 91recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2025-12-16/x-zr-90-24#rd_91

Der Gegenstand des Patentanspruchs 1 sei nicht neu gegenüber einem von Mediatek USA eingereichten Vorschlag zum Standard HEVC (Syntax and structure for coding and utilizing partition types, Document JCTVC-E081, 5th meeting, Genf, 16. bis 23. März 2011, D2a). D2a schlage eine Codierung vor, die für P- und B-Slices denselben Binärbaum einsetze und sowohl den Prädiktions- als auch den Partitionsmodus angebe. Der Code bestehe aus drei Syntaxelementen. Das erste davon enthalte Angaben zum Prädiktions- und zum Partitionsmodus. Das zweite zeige an, ob es sich bei der aktuellen Codiereinheit (CU) um eine kleinste Informationseinheit (SCU) handle. Wenn letzteres der Fall sei, werde mit zwei weiteren Bits angezeigt, ob die Codiereinheit in vier Prädiktionsblöcke aufgeteilt sei und welcher Prädiktionsmodus zum Einsatz komme. Damit seien alle Merkmale von Patentanspruch 1 offenbart. Dass die betreffende Codierung nur für kleinste Informationseinheiten (SCU) eingesetzt werde, stehe dem nicht entgegen.

92Permalink zu Rn. 92recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2025-12-16/x-zr-90-24#rd_92

Der mit Hilfsantrag 1 verteidigte Gegenstand sei ebenfalls durch D2a vorweggenommen.

93Permalink zu Rn. 93recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2025-12-16/x-zr-90-24#rd_93

Die mit den Hilfsanträgen 2 bis 4 verteidigten Gegenstände hätten ausgehend von einem Entwurf des Standards HEVC (Working Draft 1 of High-Efficiency Video Coding, Document JCTVC-C403, 3rd meeting, Guangzhou, 7. bis 15. Oktober 2010, D3) und einem von LG Electronics zu derselben Sitzung eingereichten Vorschlag (Encoding complexity reduction for Intra prediction by Disabling NxN Partition, Document JCTVC-C21, D10a) nahegelegen. D3 offenbare eine Codierung des Prädiktions- und des Partitionsmodus in getrennten Syntaxelementen. Ausgehend davon habe es für den Fachmann, einen Diplomingenieur der Elektrotechnik oder Diplominformatiker mit Hochschulausbildung mit mehrjähriger Berufserfahrung und einschlägigen Kenntnissen auf dem Gebiet der Codierung und Decodierung von Bild- und Videodaten, nahegelegen, eine Binarisierung nach einem CABAC-Verfahren (context-adaptive binary arithmetic coding) vorzunehmen. Hierzu habe das Truncated-Unary-Format gehört, welches einer Binarisierung durch einen Binärbaum im Sinne des Streitpatents entspreche. Da D3 eine einheitliche Syntax und Semantik für P- und B-Slices vorsehe, habe ferner Anlass bestanden, diese Slices in gleicher Weise zu binarisieren. Schließlich empfehle D10a, die Codiereinheiten abhängig von ihrer Größe unterschiedlich zu binarisieren.

94Permalink zu Rn. 94recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2025-12-16/x-zr-90-24#rd_94

Die mit den Hilfsanträgen 3 und 4 verteidigten Gegenstände gingen zudem über den Inhalt der ursprünglich eingereichten Unterlagen hinaus.

95Permalink zu Rn. 95recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2025-12-16/x-zr-90-24#rd_95

III. Dies hält der Nachprüfung im Berufungsverfahren im Ergebnis stand.

96Permalink zu Rn. 96recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2025-12-16/x-zr-90-24#rd_96

1. Ob der Gegenstand von Patentanspruch 1 von D2a neuheitsschädlich getroffen wird, bedarf keiner Entscheidung.

97Permalink zu Rn. 97recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2025-12-16/x-zr-90-24#rd_97

2. Aus den im Ergebnis zutreffenden Erwägungen, die das Patentgericht im Zusammenhang mit Hilfsantrag 2 angestellt hat, folgt, dass der Gegenstand von Patentanspruch 1 ausgehend von D3 nahelag.

98Permalink zu Rn. 98recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2025-12-16/x-zr-90-24#rd_98

a) D3 enthält einen ersten Arbeitsentwurf für den Standard HEVC.

99Permalink zu Rn. 99recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2025-12-16/x-zr-90-24#rd_99

Der Entwurf enthält unter anderem Festlegungen zu Datenformaten (Kapitel 6) sowie zu Syntax und Semantik (Kapitel 7).

100Permalink zu Rn. 100recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2025-12-16/x-zr-90-24#rd_100

Die in Tabellenform dargestellte Syntax für Codiereinheiten (Abschnitt 7.3.6) unterscheidet zwischen I-Slices und anderen Slices (d.h. P- und B-Slices). Für letztere sind Elemente vorgesehen, die Angaben zum Prädiktionsmodus (pred_mode) und zum Partitionsmodus für Inter-Prädiktion (inter_partitioning_idc) enthalten. Für Codiereinheiten mit Intra-Prädiktion ist ein Flag (intra_split_flag) vorgesehen.

101Permalink zu Rn. 101recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2025-12-16/x-zr-90-24#rd_101

Die Festlegungen zur Semantik (Abschnitt 7.4.6) sehen vor, dass die Anwesenheit des Elements intra_split_flag anzeigt, dass die Codiereinheit in vier Prädiktionsblöcke aufgeteilt ist.

102Permalink zu Rn. 102recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2025-12-16/x-zr-90-24#rd_102

Für die Elemente pred_mode und inter_partitioning_idc sind folgende Werte vorgesehen (Hervorhebungen im Original):

Table 7-7 - Name association to prediction mode

slice_type pred_mode Name of pred_mode(PredMode)
I inferred MODE_INTRA
P and B 0 MODE_DIRECT
1 MODE_INTER
2 MODE_INTRA
inferred MODE_SKIP
inferred MODE_MERGE

Table 7-8 - Name association to partitioning type

inter_partioning_idc Name of inter_partioning_idc(PartMode)
0 PART_2Nx2N
1 PART_2NxN
2 PART_Nx2N
3 PART_NxN
103Permalink zu Rn. 103recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2025-12-16/x-zr-90-24#rd_103

b) Damit sind nur die Merkmale 1 und 1.1 offenbart.

104Permalink zu Rn. 104recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2025-12-16/x-zr-90-24#rd_104

aa) Die Merkmale 1.2 bis 1.4 sind nur insoweit offenbart, als der Prädiktions- und der Partitionsmodus auf der in D3 definierten Syntax-Ebene in separaten Elementen (pred_mode; intra_split_flag/inter_partitioning_idc) zu signalisieren sind, und zwar in gleicher Weise für B- und für P-Slices.

105Permalink zu Rn. 105recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2025-12-16/x-zr-90-24#rd_105

Dem steht abweichend von der Auffassung der Berufung nicht entgegen, dass die Angaben zum Partitionsmodus für Codiereinheiten mit Inter-Prädiktion anders strukturiert sind als für Codiereinheiten mit Intra-Prädiktion. Wie bereits oben dargelegt wurde, enthält Patentanspruch 1 insoweit keine zwingenden Vorgaben.

106Permalink zu Rn. 106recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2025-12-16/x-zr-90-24#rd_106

bb) Nicht offenbart ist eine Codierung der vorgesehenen Werte mit Hilfe eines Binärbaums.

107Permalink zu Rn. 107recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2025-12-16/x-zr-90-24#rd_107

cc) Ebenfalls nicht offenbart ist eine besondere Codierung für den Fall, dass es sich um die kleinste Informationseinheit (SCU) handelt, wie dies Merkmal 1.5 vorsieht.

108Permalink zu Rn. 108recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2025-12-16/x-zr-90-24#rd_108

c) Zu Recht ist das Patentgericht zu dem Ergebnis gelangt, dass der Gegenstand von Patentanspruch 1 ausgehend von D3 nahelag.

109Permalink zu Rn. 109recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2025-12-16/x-zr-90-24#rd_109

aa) Zutreffend ist das Patentgericht davon ausgegangen, dass es nahelag, die in D3 vorgesehenen Werte für den Prädiktions- und den Partitionsmodus zu binarisieren, die Binarisierung für jedes in D3 für die Semantik bereits vorgesehene Element auch auf der Ebene der Binarisierung als Syntaxelement getrennt vorzunehmen und hierbei jeweils einen Binärbaum einzusetzen.

110Permalink zu Rn. 110recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2025-12-16/x-zr-90-24#rd_110

(1) Eine Binarisierung war schon deshalb erforderlich, weil die in D3 vorgesehenen Elemente pred_mode und inter_partitioning_idc nicht nur die Werte 0 und 1 enthalten können und deshalb in ein binäres Format umgewandelt werden müssen.

111Permalink zu Rn. 111recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2025-12-16/x-zr-90-24#rd_111

Der Einsatz eines Binärbaums war, wie sich schon aus D2a ergibt, ein allgemein hierfür in Betracht kommendes Mittel.

112Permalink zu Rn. 112recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2025-12-16/x-zr-90-24#rd_112

(2) Vor diesem Hintergrund lag es auch nahe, die Binarisierung für die in D3 vorgesehenen Syntaxelemente getrennt durchzuführen.

113Permalink zu Rn. 113recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2025-12-16/x-zr-90-24#rd_113

Wie etwa D2a zeigt, bestand zwar auch die Möglichkeit, einen gemeinsamen Binärbaum für zwei Parameter (Prädiktions- und Partitionsmodus) vorzusehen. Diese Vorgehensweise war aber nicht zwingend. Vielmehr bestand die Möglichkeit, die in D3 vorgesehene Struktur, bei der die beiden Angaben in getrennten Syntaxelementen enthalten sind, auch bei der Binarisierung beizubehalten. Beide Möglichkeiten bieten Vor- und Nachteile. Die Auswahl zwischen ihnen, etwa anhand der Ergebnisse von Simulationen, erfordert keine erfinderische Tätigkeit.

114Permalink zu Rn. 114recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2025-12-16/x-zr-90-24#rd_114

bb) Ob darüber hinaus Anlass bestand, ein CABAC-Verfahren anzuwenden und hierbei das Truncated-Unary-Verfahren einzusetzen, kann offenbleiben. Patentanspruch 1 sieht eine solche Ausgestaltung nicht zwingend vor.

115Permalink zu Rn. 115recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2025-12-16/x-zr-90-24#rd_115

cc) Ebenfalls zu Recht hat das Patentgericht angenommen, dass es nahelag, für P- und B-Slices dieselbe Binarisierung vorzusehen.

116Permalink zu Rn. 116recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2025-12-16/x-zr-90-24#rd_116

Anlass dazu ergab sich schon aus dem Umstand, dass D3 für diese beiden Slice-Arten dieselbe Syntax und Semantik vorsah.

117Permalink zu Rn. 117recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2025-12-16/x-zr-90-24#rd_117

Wie die Berufung anhand des vierten Arbeitsentwurfs des Standards HEVC (Working Draft 4 of High-Efficiency Video Coding, Document JCTVC-F803_d, 6th meeting, Turin, 14. bis 22. Juli 2011, D6) aufzeigt, schloss dies zwar nicht aus, dennoch eine unterschiedliche Binarisierung vorzunehmen.

118Permalink zu Rn. 118recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2025-12-16/x-zr-90-24#rd_118

Wie die Berufungserwiderung zutreffend ausführt, bedurfte die Auswahl zwischen diesen beiden Möglichkeiten aber keiner erfinderischen Tätigkeit. Wie die Berufungserwiderung im Einzelnen dargelegt hat, ist jede der beiden Möglichkeiten mit gewissen Vorteilen, aber auch gewissen Nachteilen verbunden. Die Auswahl einer dieser Möglichkeiten erfordert danach eine Abwägung im jeweiligen Anwendungsfall und eventuell die Durchführung von Simulationen, um die Wirkungen besser einschätzen zu können, nicht aber eine erfinderische Tätigkeit. Besondere Wirkungen, die eine einheitliche Binarisierung im Kontext des Streitpatents hervorrufen könnten, sind weder aufgezeigt noch sonst ersichtlich.

119Permalink zu Rn. 119recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2025-12-16/x-zr-90-24#rd_119

d) Zutreffend ist das Patentgericht ferner zu dem Ergebnis gelangt, dass es nahelag, bei der Binarisierung zwischen kleinsten Inhaltseinheiten (SCU) und anderen Codiereinheiten (CU) zu unterscheiden.

120Permalink zu Rn. 120recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2025-12-16/x-zr-90-24#rd_120

Anlass zu einer solchen Unterscheidung ergab sich schon daraus, dass verschiedene Dokumente wie etwa D2a und D10a vorschlagen, den Partitionstyp N x N nur für kleinste Inhaltseinheiten (SCU) vorzusehen. Ausgehend davon bot es sich im Interesse einer möglichst effizienten Codierung an, jeweils nur für diejenigen Werte eine Binärwertfolge vorzusehen, die in der jeweiligen Situation vorkommen können.

121Permalink zu Rn. 121recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2025-12-16/x-zr-90-24#rd_121

D2a bietet dafür ein Vorbild, weil dort zwischen den Fällen CU > SCU und CU = SCU unterschieden wird, und zwar sowohl in der dort als bekannt dargestellten Codierung als auch in der von D2a vorgeschlagenen Abwandlung.

122Permalink zu Rn. 122recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2025-12-16/x-zr-90-24#rd_122

e) Auch wenn danach an mehreren Stellen jeweils zwischen zwei Möglichkeiten auszuwählen war, bedurfte es keiner erfinderischen Tätigkeit, um zu der vom Streitpatent geschützten Kombination zu gelangen.

123Permalink zu Rn. 123recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2025-12-16/x-zr-90-24#rd_123

Die einzelnen Gestaltungsmöglichkeiten ergaben sich unabhängig voneinander. Jede Ausgestaltung war mit gewissen Vor- und Nachteilen verbunden, die als solche bekannt waren. Dass die vom Streitpatent geschützte Kombination besondere Synergieeffekte oder sonstige Vorteile bietet, ist weder aufgezeigt noch sonst ersichtlich.

124Permalink zu Rn. 124recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2025-12-16/x-zr-90-24#rd_124

3. Für die Hilfsanträge ergibt sich keine abweichende Beurteilung.

125Permalink zu Rn. 125recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2025-12-16/x-zr-90-24#rd_125

a) Der mit Hilfsantrag 1 verteidigte Gegenstand ist ebenfalls nicht patentfähig.

126Permalink zu Rn. 126recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2025-12-16/x-zr-90-24#rd_126

aa) Nach Hilfsantrag 1 soll die erteilte Fassung von Patentanspruch 1 wie folgt ergänzt werden:

1.6 wherein the first syntax element indicates intra-prediction processing or inter-prediction processing; and the second syntax element indicates CU partition shape.

127Permalink zu Rn. 127recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2025-12-16/x-zr-90-24#rd_127

bb) Diese Ausgestaltung lag aus den oben dargelegten Gründen ausgehend von D3 ebenfalls nahe.

128Permalink zu Rn. 128recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2025-12-16/x-zr-90-24#rd_128

D3 sieht getrennte Syntaxelemente für den Prädiktions- und Partitionsmodus vor.

129Permalink zu Rn. 129recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2025-12-16/x-zr-90-24#rd_129

b) Für Hilfsantrag 2 gilt Entsprechendes.

130Permalink zu Rn. 130recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2025-12-16/x-zr-90-24#rd_130

aa) Nach Hilfsantrag 2 soll die erteilte Fassung von Patentanspruch 1 wie folgt ergänzt werden:

1. 2aindependent of whether or not the current coding unit (CU) of the at least one P slice or the at least one B slice is the smallest CU, SCU, or not

131Permalink zu Rn. 131recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2025-12-16/x-zr-90-24#rd_131

bb) Diese Ausgestaltung lag ausgehend von D3 ebenfalls nahe.

132Permalink zu Rn. 132recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2025-12-16/x-zr-90-24#rd_132

Aus den oben aufgezeigten Gründen bestand ausgehend von D3 zwar Veranlassung, unterschiedliche Codierungen für kleinste Inhaltseinheiten (SCU) und sonstige Codiereinheiten (CU) vorzusehen. Daraus ergab sich aber kein Grund, bei einer dieser Kategorien abweichend von der in D3 vorgeschlagenen Vorgehensweise zwischen P- und B-Slices zu differenzieren.

133Permalink zu Rn. 133recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2025-12-16/x-zr-90-24#rd_133

c) Hilfsantrag 3 unterliegt keiner abweichenden Beurteilung.

134Permalink zu Rn. 134recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2025-12-16/x-zr-90-24#rd_134

aa) Nach Hilfsantrag 3 soll die erteilte Fassung von Patentanspruch 1 wie folgt ergänzt werden:

1.4a wherein the second syntax element is suitable for selectively encoding each of the partition modes possible for the respective CU, and

1.4b wherein the second syntax element is used independent of the partition mode of the respective CU.

135Permalink zu Rn. 135recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2025-12-16/x-zr-90-24#rd_135

bb) Wie das Patentgericht zutreffend ausgeführt hat, ergibt sich aus diesen zusätzlichen Merkmalen nicht, dass das Syntaxelement für den Partitionsmodus so ausgestaltet sein muss, dass es stets alle denkbaren Werte wiedergibt. Vielmehr genügt es, wenn alle Werte abgebildet werden können, die die jeweilige Codiereinheit haben kann, und wenn der Einsatz des Elements nicht vom Partitionsmodus der jeweiligen Codiereinheit abhängt.

136Permalink zu Rn. 136recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2025-12-16/x-zr-90-24#rd_136

cc) Wie das Patentgericht zutreffend ausgeführt hat, sind diese Anforderungen auch bei den in D3 vorgeschlagenen Syntaxelementen erfüllt.

137Permalink zu Rn. 137recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2025-12-16/x-zr-90-24#rd_137

Bei Codiereinheiten mit Intra-Prädiktion steht zur Anzeige des Partitionsmodus zwar nur ein einzelnes Flag zur Verfügung. Die daraus folgende Binarisierung von nur zwei Alternativen für diesen Modus reicht aber aus, um den Anforderungen der Merkmale 1.4 bis 1.4b zu entsprechen.

138Permalink zu Rn. 138recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2025-12-16/x-zr-90-24#rd_138

d) Für Hilfsantrag 4 gilt entsprechendes.

139Permalink zu Rn. 139recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2025-12-16/x-zr-90-24#rd_139

Nach Hilfsantrag 4 soll die erteilte Fassung von Patentanspruch 1 um die zusätzlichen Merkmale aus den Hilfsanträgen 2 und 3 ergänzt werden.

140Permalink zu Rn. 140recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2025-12-16/x-zr-90-24#rd_140

Diese Merkmale lagen aus den oben aufgezeigten Gründen auch in ihrer Kombination nahe.

141Permalink zu Rn. 141recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2025-12-16/x-zr-90-24#rd_141

IV. Die Kostenentscheidung beruht auf § 121 Abs. 2 PatG und § 97 Abs. 1 ZPO.

Bacher Hoffmann Deichfuß
Marx Rensen