Rechtsprechung / BGH / 1. Strafsenat / 2016

BGH Beschluss vom 20.12.2016 – 1 StR 422/16

1. Strafsenat · ECLI:DE:BGH:2016:201216B1STR422.16.0

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 422/16

vom 20. Dezember 2016 in der Strafsache gegen

wegen gewerbs- und bandenmäßiger Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion u.a.

hier: Berichtigung

ECLI:DE:BGH:2016:201216B1STR422.16.0

wird der Beschluss des Senats vom 11. Oktober 2016 wegen eines offensichtlichen Schreibfehlers in den Gründen dahin berichtigt, dass es in Randnummer 2 heißen muss:

„ … die vollendeten Taten erfüllten den Tatbestand des § 152b Abs. 1, 2 und 4 i.V.m. § 152a Abs. 1 StGB …“

anstatt

„ … die vollendeten Taten erfüllten den Tatbestand des § 152b Abs. 1, 3 und 4 i.V.m. § 152a Abs. 1 StGB …“.

Graf Jäger Cirener

Radtke Mosbacher