Rechtsprechung / BGH / 2. Strafsenat / 2013

BGH Beschluss vom 13.08.2013 – 2 StR 113/13

2. Strafsenat

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 StR 113/13

vom 13. August 2013 in der Strafsache gegen

1.

2.

wegen Unterschlagung

Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 13. August 2013 beschlossen:

Die Urteilsgründe werden wegen eines offensichtlichen Schreibfehlers dahin berichtigt, dass auf Seite 6, Rdnr. 9, Zeile 14, das Wort "nicht" entfällt.

Fischer Appl Schmitt

Ott Zeng