Rechtsprechung / BGH / 5. Strafsenat / 2013

BGH Beschluss vom 07.03.2013 – 5 StR 634/12

5. Strafsenat

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 7. März 2013 in der Strafsache gegen

1.

2.

wegen schweren Raubes

Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 7. März 2013 beschlossen:

Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 30. August 2012 werden nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen.

Die Beschwerdeführer haben die Kosten ihrer Rechtsmittel zu tragen.

Der Urteilstenor wird dahingehend berichtigt, dass das Urteil des Amtsgerichts Saarlouis vom 16. Dezember 2011 datiert.

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