Rechtsprechung / BGH / 9. Zivilsenat / 2010

BGH Beschluss vom 16.12.2010 – IX ZB 80/10

9. Zivilsenat

ZivilrechtBundVolltext

Zitiert 1 Entscheidungen 1 zitierte Normen Als PDF speichern

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 80/10

vom

16. Dezember 2010

in dem Insolvenzverfahren

Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser, den Richter Vill, die Richterin Lohmann, die Richter Dr. Fischer und Dr. Pape

am 16. Dezember 2010 beschlossen:

Der Antrag der weiteren Beteiligten zu 1 auf Prozesskostenhilfe für die Verteidigung gegen die Rechtsbeschwerde des Schuldners wird abgelehnt.

Gründe§

1 Die weitere Beteiligte zu 1 ist nicht Partei des Rechtsbeschwerdeverfahrens. Der Streit um die Höhe des pfändungsfreien Betrages der Einkünfte des

Schuldners (§ 36 Abs. 1 InsO, §§ 850 ff ZPO) wird zwischen dem Schuldner und dem Beteiligten zu 2 als Treuhänder ausgetragen.

Kayser Vill Lohmann

Fischer Pape

Vorinstanzen: AG Paderborn, Entscheidung vom 27.05.2009 - 2 IK 143/06 - LG Paderborn, Entscheidung vom 01.03.2010 - 5 T 207/09 -