§ 850 Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 518
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BGH, 15.11.2007 – IX ZB 34/06Zitiert von 9
- BGH, 15.11.2007 – IX ZB 99/05Zitiert von 5
- OLG Köln, 03.02.2012 – 20 U 39/11
- VGH Baden-Württemberg, 10.12.2019 – 4 S 2227/18Zitiert von 3
- LG Münster, 02.10.2015 – 05 T 373/15
- LAG Berlin-Brandenburg, 10.01.2014 – 21 Ta 1794/13Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- BGH, 13.07.2026 – VII ZB 24/24(Anrechnung des Partnereinkommens bei der Ermittlung des pfandfreien Betrags nach § 850d Abs. 1 Satz 2 ZPO)
- OVG Berlin-Brandenburg, 12.05.2026 – OVG 3 M 34/26
- BAG, 25.03.2026 – 5 AZR 38/25Privatnutzung eines Dienst-Pkw - Berechnung des pfändbaren Einkommens
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 850 ZPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/850#abs-1 (1) Arbeitseinkommen, das in Geld zahlbar ist, kann nur nach Maßgabe der §§ 850a bis 850i gepfändet werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/850#abs-2 (2) Arbeitseinkommen im Sinne dieser Vorschrift sind die Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten, Arbeits- und Dienstlöhne, Ruhegelder und ähnliche nach dem einstweiligen oder dauernden Ausscheiden aus dem Dienst- oder Arbeitsverhältnis gewährte fortlaufende Einkünfte, ferner Hinterbliebenenbezüge sowie sonstige Vergütungen für Dienstleistungen aller Art, die die Erwerbstätigkeit des Schuldners vollständig oder zu einem wesentlichen Teil in Anspruch nehmen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/850#abs-3 (3) Arbeitseinkommen sind auch die folgenden Bezüge, soweit sie in Geld zahlbar sind:
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/850#abs-4 (4) Die Pfändung des in Geld zahlbaren Arbeitseinkommens erfasst alle Vergütungen, die dem Schuldner aus der Arbeits- oder Dienstleistung zustehen, ohne Rücksicht auf ihre Benennung oder Berechnungsart.