Rechtsprechung / BGH / 1. Strafsenat / 2010
BGH Beschluss vom 11.03.2010 – 1 ARs 1/10
1. Strafsenat
StrafrechtBundVolltext
Tenor§
Der Senat stimmt der Rechtsansicht des anfragenden 5. Strafsenats zu. Er gibt entgegenstehende eigene Rechtsprechung auf.
Gründe§
1Permalink zu Rn. 1recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2010-03-11/1-ars-1-10#rd_1
Der 5. Strafsenat beabsichtigt zu entscheiden:
2Permalink zu Rn. 2recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2010-03-11/1-ars-1-10#rd_2
Auch bei fortbestehendem Verdacht einer Beteiligung an einer in § 138 Abs. 1 oder 2 StGB bezeichneten Katalogtat hindert der Zweifelssatz eine Verurteilung wegen Nichtanzeige geplanter Straftaten nicht.
3Permalink zu Rn. 3recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2010-03-11/1-ars-1-10#rd_3
Er hat daher bei den anderen Strafsenaten angefragt, ob diese an entgegenstehender Rechtsprechung festhalten.
4Permalink zu Rn. 4recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2010-03-11/1-ars-1-10#rd_4
Der 1. Strafsenat folgt der Rechtsauffassung des anfragenden Senats und gibt eigene entgegenstehende Rechtsprechung auf.
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