Rechtsprechung / BGH / 1. Strafsenat / 1997

BGH Urteil vom 12.08.1997 – 1 StR 234/97

1. Strafsenat

StrafrechtBundVolltext

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Leitsatz

Ist nach der Vorstellung des Täters, der seinen Teil zur Tatbestandsverwirklichung bewirkt hat, die Mitwirkung des Opfers zwingend erforderlich aber noch ungewiß, so beginnt der Versuch, wenn sich das Opfer so in den Wirkungskreis des Tatmittels begibt, daß sein Verhalten nach dem Tatplan bei ungestörtem Fortgang unmittelbar in die Tatbestandsver- wirklichung münden kann.

Nachschlagewerk: ja BCGHSt: Ja

Veröffentlichung: ja

StGB § 22

Ist nach der Vorstellung des Täters, der seinen Teil zur Tatbestandsverwirklichung bewirkt hat, die Mitwirkung des Opfers zwingend erforderlich aber noch ungewiß, so beginnt der Versuch, wenn sich das Opfer so in den Wirkungskreis des Tatmittels begibt, daß sein Verhalten nach dem Tatplan bei ungestörtem Fortgang unmittelbar in die Tatbestandsver-

wirklichung münden kann.

BGH, Urt. vom 12. August 1997 - 1 StR 234/97 - LG Passau