Rechtsprechung / BGH / 2. Strafsenat / 1996
BGH Beschluss vom 27.11.1996 – 2 StR 553/96
2. Strafsenat
StrafrechtBundVolltext
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS§
Rena
vom
27. November 1996 in der Strafsache
gegen
Joachim Thomas DB EEE | ohne festen Wohnsitz, geboren am MB. GEBE 1955 in Beil, zur Zeit in
Untersuchungshaft,
wegen sexuellen Mißbrauchs eines Kindes u. a.
-2-
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 27. November 1996 gemäß § 349 Abs. 2 und 4 StPO beschlos-
sen:
1. Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Darmstadt vom 22. Juli 1996 wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, daß im Falle II 1 der Urteilsgründe die Verurteilung wegen sexuellen Mißbrauchs einer Schutzbefohlenen
entfällt.
2. Der Angeklagte trägt die Kosten seines Rechtsmittels.
Gründe§
Die Revision des Angeklagten ist aus den vom Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift vom 18. Oktober 1996
angeführten Gründen im wesentlichen unbegründet.
Die am 13. Oktober 1990 begangene Tat des Angeklagten (Fall II 1 der Urteilsgründe) konnte allerdings nicht mehr verfolgt werden, soweit sie sich als tateinheitlich begangenes Vergehen des sexuellen Mißbrauchs einer Schutzbefohlenen darstellt, da insoweit Strafverfolgungsverjährung eingetreten war. Der Senat hat den Schuldspruch entsprechend geän-
dert.
Der Strafausspruch wird dadurch nicht berührt. Es ist auszuschließen, daß die für diese Tat verhängte Einzelstrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe, die dem Strafrahmen des § 176 StGB entnommen worden ist, bei zutreffender Bewertung
noch milder ausgefallen wäre. Jähnke Theune Niemöller
Bode Otten