Rechtsprechung / BGH / 5. Strafsenat / 1996
BGH Beschluss vom 20.03.1996 – 5 StR 95/96
5. Strafsenat
StrafrechtBundVolltext
[An
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS§
vom 20. März 1996 in der Strafsache gegen
Luis Alex Le S GENE aus 9 geboren am . EB 1961 in Lime (Pa).
wegen sexuellen Mißbrauchs von Kindern u.a.
Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am
20.
März 1996 beschlossen:
Auf Antrag des Generalbundesanwalts wird das Verfahren nach § 154 StPO eingestellt, soweit dem Angeklagten unter II c der Urteilsgründe des Landgerichts Berlin vom 27. September 1995 ein strafbares Verhalten zum Nachteil von Jeannine am 16. Dezember 1994 zur Last gelegt
wird.
Die für diese Tat verhängte Einzelstrafe entfällt, die Gesamtstrafe wird aufgehoben.
Der Schuldspruch wird dahin klargestellt, daß der Angeklagte wegen sexuellen Mißbrauchs von Kindern in drei Fällen, in einem Fall in Tateinheit mit Nötigung, verurteilt ist.
Soweit das Verfahren eingestellt wurde, trägt die Staatskasse die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten.
Die weitergehende Revision des Angeklagten ger gen das vorbezeichnete Urteil des Landgerichts . wird nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet
verworfen.
Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung über eine Gesamtstrafe an eine andere Jugendkammer des Landgerichts zurückverwiesen, die auch über die übrigen Kosten des Rechtsmittels zu entscheiden hat.
Gründe§
Die Teileinstellung führt zum Wegfall einer Ein-
zelstrafe und zur Aufhebung der Gesamtstrafe. Zur Bildung einer neuen Gesamtstrafe bedarf es neuer
Verhandlung und Entscheidung.
Horstkotte Harms Schäfer Häger Nack
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