Rechtsprechung / BGH / 2. Strafsenat / 1991
BGH Beschluss vom 08.03.1991 – 2 StR 619/90
2. Strafsenat
StrafrechtBundVolltext
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BUNDESGERICHTSHOF
2 _ StR 619/90
231 BESCHLUSS Aue,
in der Strafsache
gegen
Uta Maria Henrietta ME Teborene ven aus EEE, Jeboren am 1968 in PB, zur Zeit
in Untersuchungshaft,
wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u. a.
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Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 8. März 1991 gemäß § 349 Abs. 2 und 4 StPO beschlossen:
Auf die Revision der Angeklagten wird
das Urteil des Landgerichts Aachen vom
8. August 1990 im Maßregelausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere
Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
Die weitergehende Revision wird verworfen.
Gründe§
Das Landgericht hat die Angeklagte wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Es hat der Angeklagten die Fahrerlaubnis entzogen und angeordnet, daß die Verwaltungsbehörde vor Ablauf von einem Jahr und sechs Monaten der Angeklagten keine neue Fahrerlaubnis erteilen darf. Die Überprüfung des Urteils aufgrund der Revisionsrechtfertigung hat zum Schuldspruch und zum Strafausspruch keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklag-
ten aufgedeckt, ihre Revision ist insoweit unbegründet im
Sinne von § 349 Abs. 2 StPO. Der Maßregelausspruch kann dagegen nicht bestehen bleiben, weil das angefochtene Urteil in der Urteilsformel eine um sechs Monate längere Sperrfrist nennt als in den Urteilsgründen und nicht erkennen läßt, worauf dieser Widerspruch beruht (vgl. zu widersprüchlichen Angaben zur Strafhöhe im Urteilstenor und den Gründen BGHR StGB S 46 Abs. 1 Begründung 14; ferner BGH, Beschl. v.
24. Juni 1981 - 2 StR 188/81 - und vom 19. Dezember 1989 -
1 StR 678/89 -, jeweils m. w. N.).
Herdegen Theune Gollwitzer Detter Schäfer