Rechtsprechung / BGH / 2. Strafsenat / 1991

BGH Beschluss vom 25.01.1991 – 2 StR 575/90

2. Strafsenat

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#8 BUNDESGERICHTSHOF

2 StR 575/90 BESCHLUSS Isa

hehlee r in der Strafsache

gegen

Alexander Konstantin K HD aus >: geboren am 196: in vB, zur zeit in

Untersuchungshaft,

wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

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-2-

Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 25. Januar 1991 gemäß § 349 Abs. 2 bis 4 StPO

beschlossen:

Auf die Revision des Angeklagten wird das

Urteil des Landgerichts Koblenz vom 30. Juli

1990 im Ausspruch über die Einziehung aufgehoben, weil die eingezogenen Gegenstände im Urteil

nicht bezeichnet sind und das Revisionsgericht deshalb nicht prüfen kann, ob das Tatgericht

die Entscheidung rechtsfehlerfrei getroffen hat (BGHSt 9, 88, 89; BGH, Beschlüsse vom 13. Mai 1980 - 5 StR 292/80 und vom 18. Februar 1976 -

Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des

Landgerichts zurückverwiesen.

A

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Die weitergehende Revision wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen weiteren Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat.

Herdegen Maier Gollwitzer

Detter Schäfer