Rechtsprechung / BGH / 2. Strafsenat / 1991
BGH Beschluss vom 25.01.1991 – 2 StR 575/90
2. Strafsenat
StrafrechtBundVolltext
#8 BUNDESGERICHTSHOF
2 StR 575/90 BESCHLUSS Isa
hehlee r in der Strafsache
gegen
Alexander Konstantin K HD aus >: geboren am 196: in vB, zur zeit in
Untersuchungshaft,
wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln
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Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 25. Januar 1991 gemäß § 349 Abs. 2 bis 4 StPO
beschlossen:
Auf die Revision des Angeklagten wird das
Urteil des Landgerichts Koblenz vom 30. Juli
1990 im Ausspruch über die Einziehung aufgehoben, weil die eingezogenen Gegenstände im Urteil
nicht bezeichnet sind und das Revisionsgericht deshalb nicht prüfen kann, ob das Tatgericht
die Entscheidung rechtsfehlerfrei getroffen hat (BGHSt 9, 88, 89; BGH, Beschlüsse vom 13. Mai 1980 - 5 StR 292/80 und vom 18. Februar 1976 -
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des
Landgerichts zurückverwiesen.
A
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Die weitergehende Revision wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen weiteren Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat.
Herdegen Maier Gollwitzer
Detter Schäfer