Rechtsprechung / BGH / 4. Strafsenat / 1985
BGH Urteil vom 05.12.1985 – 4 StR 563/85
4. Strafsenat
StrafrechtBundVolltext
Kin
BUNDESGERICHTSHOF
IM
Werner Paul
NAMEN DES VOLKES
URTEIL§
in der Strafsache
gegen
B EEE zus DEREEEEEED, dort geboren am
e. m :::,
wegen Hehlerei
-2-
Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung
vom 5. Dezember 1985, an der teilgenommen haben:
Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof
Salger,
die Richter am Bundesgerichtshof Dr. Knoblich Laufhütte Goydke Dr. Jähnke als beisitzende Richter,
Oberstaatsanwalt WW in der Verhandlung, Staatsanwalt EB bei der Verkündung als Vertreter der Bundesanwaltschaft,
Rechtsanwalt iR =u: EEE
als Verteidiger,
Justizangestellte > als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle,
für Recht erkannt:
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Dortmund vom
26. Februar 1985 wird verworfen.
Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
Von Rechts wegen
Gründe§
Das Landgericht hat den Angeklagten wegen gewerbsmäßiger Hehlerei zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 100.-- DM verurteilt. Der Angeklagte rügt mit seiner Revision die Verletzung sachlichen Rechts. Sein Rechtsmittel bleibt erfolglos.
Die Überprüfung des Schuldspruchs hat keinen den Angeklagten beschwerenden Rechtsfehler ergeben. Die Angriffe der Revision richten sich im wesentlichen gegen die allein dem Tatrichter obliegende Würdigung des Ergebnisses der Beweisaufnahme (BGHSt 29, 18, 20 m. w. Nachw.) und versuchen in unzulässiger Weise, die Wertung
des Landgerichts durch eine eigene zu ersetzen.
Auch der Strafausspruch enthält keinen Rechtsfehler zuungunsten des Angeklagten. Daß die Strafkammer mit der Festsetzung von 150 Tagessätzen unterhalb der in § 260 StGB vorgeschriebenen Mindeststrafe von sechs Monaten (entsprechend 180 Tagessätzen gemäß § 47 Abs. 2 Satz 2 StGB) geblieben ist, beschwert den Angeklagten
nicht. Die Bestimmung der Tagessatzhöhe ist angesichts
der von der Strafkammer festgestellten zu beanstanden.
Salger Knoblich
Goydke Jähnke
Umstände nicht
Laufhütte