Rechtsprechung / BGH / 5. Strafsenat / 1985
BGH Beschluss vom 16.07.1985 – 5 StR 294/83
5. Strafsenat
StrafrechtBundVolltext
Zitiert 1 Entscheidungen 2 zitierte Normen Als PDF speichern
5 StR 674/84 Y (alt: 5 StR 294/83) /
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS§
in der Strafsache
‚gegen
den Rechtsanwalt Josef Lee aus :em,
Mitglied des Landtags des Saarlandes,
geboren am EEE 19:5 in EB Kreis se.
wegen Vergehens gegen das Versammlungsgesetz
- 2 - 7
Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts am 16. Juli 1985 beschlossen:
Das Verfahren wird vorläufig eingestellt, § 205 StPO.
Gründe§
Der Angeklagte ist durch Urteil des Landgerichts Kiel vom 7. Mai 1984 vom Vorwurf des Vergehens gegen das Versammlungsgesetz freigesprochen worden, Hiergegen richtet sich die Revision der Staatsanwaltschaft.
Der Angeklagte ist seit dem 9. April 1985 Mitglied des Neunten Landtags des Saarlandes, Der Landtag hat am
28. Juni 1985 beschlossen, die nach Artikel 82 der Verfassung des Saarlandes zur Fortsetzung des Strafverfahrens erforderliche Genehmigung nicht zu erteilen. Damit steht das Verfahrenshindernis der Immunität, das auch für soge-
9 H
nannte "mitgebrachte" Verfahren gilt, der Entscheidung über die Revision der Staatsanwaltschaft bis zur Beendigung des Abgeordnetenmandats entgegen (§ 152 a StPO).
Herrmann Schuster Horstkotte Rebitzki Niepel