Rechtsprechung / BGH / 5. Strafsenat / 1981
BGH Beschluss vom 13.01.1981 – 5 StR 667/80
5. Strafsenat
StrafrechtBundVolltext
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5 StR 667/80 (alt: 5 StR 12/80)
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS§
in der Strafsache
gegen
1. den Fleischer Helmut Hg aus zug,
dort geboren am EB» 1555,
zur Zeit in Untersuchungshaft,
2. den Zeitschriftenwerber Henry V >
geboren am BD 1355 in vgl,
zur Zeit in Untersuchungshaft,
°
wegen Raubes mit Todesfolge
Der 5.Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts am 13.Januar 1981 einstimmig beschlossen;
Die Revisionen der Angeklagten H@B und “WED zegen das Urteil des Landgerichts Oldenburg vom 6.Juni 1980 werden nach
§ 349 Abs.2 StPO als offensichtlich unbegründet verworfen.
Die Revision des Angeklagten WW beanstandet allerdings mit Recht, daß die Strafkammer den Beweisamtrag seines Verteidigers auf Vernehmung eines psychologischen Sachverständigen zu den unter Ziffer 5 Buchstabe h bis k genannten Fragen mit unzutreffender Begründung abgelehnt hat. Die Beweiserhebung war nicht unzulässig, der Sachverständige kein völlig ungeeignetes Beweismittel. Jedoch kann das Urteil auf dem Verfahrensverstoß nicht beruhen. Das Landgericht hat nämlich nach der förmlichen Ablehnung des Beweisamtrages den Facharzt Dr. Walter Ip als Sachverständigen vernommen, und zwar auch zu den im Beweisamtrag genannten Fragen, wie die Urteilsgründe ergeben (VA S.17/18). Es hat damit dem Beweisamtrag nachträglich entsprochen. Zwar ist Dr.Igg> kein Psychologe, sondern Facharzt für Psychiatrie und Neurologie. Indessen obliegt die Auswahl des Sachverständigen dem Gericht (§ 73 StPO). Dieses und nicht der Antragsteller hat darüber zu entscheiden, ob über den geistig-seelischen Zustand des Angeklagten zur Zeit der Tat ein Psychologe oder ein Psychiater als Sachverständiger vernommen werden soll. Daß Dr.» etwa die erforderliche Sachkunde gefehlt habe, behauptet die Revision nicht,
Der Angeklagte WB nat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
Dem Angeklagten HD werden Kosten und Auslagen des Rechtsmittels nicht auferlegt.
Herrmann Fleischmann Schuster
Horstkotte Niepel