Rechtsprechung / BGH / 2. Strafsenat / 1979

BGH Beschluss vom 12.12.1979 – 2 StR 571/79

2. Strafsenat

StrafrechtBundVolltext

1 zitierte Normen Als PDF speichern

LS

BUNDESGERICHTSHOF

2 StR 571/79 BESCHLUSS /2-/2:

in der Strafsache

gegen

den Steward M. Saro) C EEE zus

DEE (Thailand), in der Bundesrepublik Deutschland ohne festen Wohnsitz, geboren an EEE 19.3 in CHE (Tnailand), zur Zeit in Untersuchungshaft,

wegen unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln u. a.

LS

Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 12. Dezember 1979 gemäß § 349 Abs. 2 bis 4 StPO beschlossen:

Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Lahn-Gießen vom 12. März 1979 im Ausspruch über den Verfall mit den Feststellungen hierzu aufgehoben.

In diesem Umfang wird die Sache zu neuer Verhand- ‚lung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkamnmer des Landgerichts zurückverwiesen.

‚Die weitergehende Revision wird verworfen.

Gründe§

Die auf Verletzung sachlichen Rechts gestützte Revision des Angeklagten ist unbegründet, soweit sie sich gegen den Schuldspruch und den Strafausspruch (im engeren Sinn) richtet. Hinsichtlich dieses Teils des Urteils hat die rechtliche Prüfung keinen Fehler zum Nachteil des Beschwerdeführers ergeben, Jedoch kann die Verfallanordnung, die den gesamten von den Käufern des Heroins gezahlten Betrag umfaßt, nicht bestehen bleiben. Die Maßnahme des Verfalls dient lediglich dazu, dem Täter den durch die Tat erlangten Vermögensvorteil zu entziehen. Deshalb müssen von dem erzielten Verkaufserlös die dem Angeklagten entstandenen Unkosten abgezogen werden, so der Preis, den er an seinen Lieferanten gezahlt hat, ferner

- 3 -

die Einfuhrumsatzsteuer, sofern er solche aus dem betreffenden Geschäft schuldet.

Ein Rückgriff auf den sichergestellten Geldbetrag könnte, allerdings erst im Vollstreckungsverfahren, nach der Anordnung einer Wertersatzeinziehung gemäß § 74 c StGB in Betracht kommen. Wegen der hier zu berücksichtigenden Gesichtspunkte wird auf BGHSt 28, 369 verwiesen.

Schumacher Willms Mösl Meyer Maier