Rechtsprechung / BGH / 1. Strafsenat / 1979
BGH Entscheidung vom 09.10.1979 – 1 StR 510/79
1. Strafsenat
StrafrechtBundVolltext
BUNDESGERICHTSHOF
in der Strafsache
gegen
1. den Maschinenbaumechaniker Klaus Sc ı (EM
aus NEE, geboren am Mm 1953 in FOEEEEEE,
2. die Hausfrau Elisabeth Sc n GE, zeborene Schi aus NER, geboren an TEE 1055 ır OREEEE-WE, Kreis Fo,
beide zur Zeit in Haft,
wegen Körperverletzung mit Todesfolge
Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung der Beschwerdeführer am 9. Oktober 1979 einstimmig beschlossen:
Auf die Revisionen der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 5. März 1979 im Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgeboben.
In diesem Umfang wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, an eine andere als Schwurgericht zuständige Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
Die weitergehenden Revisionen werden verworfen.
Gründe§
Die Schuldsprüche weisen keinen Rechtsfehler auf, Jedoch können die Strafaussprüche nicht bestehen bleiben, weil die Erwägungen zur Strafzumessung nicht ausreichend erkennen lassen, daß das Schwurgericht alle wesentlichen zugunsten der Angeklagten sprechenden Umstände berücksichtigt hat.
Das Landgericht hat insbesondere bei der Frage der Strafmilderung nach §§ 13 Abs. 2, 49 Abs. 1 StGB nicht ausreichend erörtert, inwieweit die wirtschaftliche Notlage der Angeklagten - der Strom war gesperrt, Heizmaterial war nicht mehr vorhanden - zu einem Zustand völliger Gleichgültigkeit und Abgestumpftheit, insbesondere bei der schwach-
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sinnigen Frau, beigetragen hat, der beide davon abhielt, ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Nur bei dieser
wäre der Säugling, der offensichtlich in den letzten
Tagen zu einer normalen Nahrungsaufnahme nicht mehr
fähig war, zu retten gewesen. Hierbei kann auch ein erhebliches Maß an Ungeschicklichkeit und Unerfahrenheit
der Angeklagten mitursächlich gewesen sein, die den gefährlichen Zustand des Säuglings nicht erkannten und daran glaubten, daß er sich wieder erholen werde (UA S. 19).
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