Rechtsprechung / BGH / 5. Strafsenat / 1979

BGH Urteil vom 16.01.1979 – 5 StR 760/78

5. Strafsenat

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BUNDESGERICHTSHOF

IM NAMEN DES VOLKES

URTEIL§

in der Strafsache gegen

den Bauarbeiter Kurt L@@D au I»

dort geboren am EB 555,

wegen versuchter Vergewaltigung

- 2.

Der 5.Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 16.Januar 1979, an der teilgenommen haben:

Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Herrmann,

die Richter am Bundesgerichtshof Fleischmann Schuster Dr. Fuhrmann Dr.Ulsamer als beisitzende Richter,

Oberstaatsanwaltschaft beim Bundesgerichtshof > als Vertreter der Bundesanwaltschaft,

Rechtsanwalt Dr ED aus DD

als Verteidiger,

Justizangestellte (»

als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle, für Recht erkannt:

Die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom § 6.März 1978 wird verworfen.

Die Kosten der Revision einschließlich der hierdurch verursachten notwendigen Auslagen des Angeklagten werden der Landeskasse auferlegt.

- Von Rechts wegen -

- 3-

Gründe§

Die auf den Strafausspruch beschränkte Revision der Staatsanwaltschaft, die der Generalbundesanwalt vertritt, hat keinen Erfolg. Ihre Besorgnis, das Landgericht habe bei der Strafzumessung die in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze über die Sperrwirkung des verdrängten Gesetzes nicht beachtet, ist unbegründet. Die Strafkammer ist nach dem Urteilszusammenhang offenbar insgesamt von einem "minder schweren Fall" ausgegangen. Ausdrücklich verhält sich das Urteil dazu nicht. Es werden aus der Tat nur mildernd wirkende Umstände angeführt. Die Strafkammer stellt fest, daß Claudia "gegen das Abknutschen" nichts einzuwenden hatte und daß "der Entschluß zur Tat erst während des Zusammenseins mit Claudia erfolgte"; der Angeklagte war "sexuell stimuliert" und stand unter Alkoholeinfluß (UA S.12). Demgegenüber spielen die allgemein gehaltenen Strafschärfungserwägungen eine geringe Rolle. Damit liegt die erkannte Strafe innerhalb des gegebenen Rahmens der §§ 177 Abs.2, 178 Abs.2 StGB.

Herrmann Fleischmann Schuster

Fuhrmann: Ulsamer