Rechtsprechung / BGH / 5. Strafsenat / 1979
BGH Beschluss vom 09.01.1979 – 5 StR 817/78
5. Strafsenat
StrafrechtBundVolltext
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS§
in der Strafsache
gegen
Georg-August R EEE zus Heil, dort geboren am «> 1941,
wegen gefährlicher Körperverletzung
-2-
Der 5,.Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts am 9.Januar 1979 nach § 349 Abs.1 StPO beschlossen:
Die Revision des Angeklagten gegen
das Urteil des Landgerichts Hannover
vom 18.September 1978 wird auf Kosten des Angeklagten als unzulässig verworfen,
Gründe§
Der auf § 20 StGB gestützte Freispruch beschwert den Angeklagten nicht (BGHSt 16,374).
Herrmann Schmidt Fleischmann
Fuhrmann Horstkotte