Rechtsprechung / BGH / 5. Strafsenat / 1978
BGH Beschluss vom 11.04.1978 – 5 StR 56/78
5. Strafsenat
StrafrechtBundVolltext
1 5 StR 56/78 oT
(alt: 5 StR 274/77)
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS§
in der Strafsache
gegen
den Schweisser T h GEEE> 7 aD aus Wip, geboren am BED 1954 in Dep,
wegen gefährlicher Körperverletzung
Der 5.Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts am 11.April 1978 beschlossen:
Die sofortige Beschwerde des Angeklagten gegen
die Kostenentscheidung im Urteil des Landgerichts Oldenburg - Schwurgerichtskammer - vom 6.Oktober 1977 wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Gründe§
Herrmann Schmidt Schuster
Fuhrmann Horstkotte