Rechtsprechung / BGH / 2. Strafsenat / 1977

BGH Beschluss vom 22.06.1977 – 2 StR 201/77

2. Strafsenat

StrafrechtBundVolltext

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BUNDESGERICHTSHOF 2 StR_201/77 BESCHLUSS IT.6,

in der Strafsache

gegen

den Gipser Oskar Erwin S mE aus EEE>- “ED. geboren am GEB 1935 in st. IE, zur zeit

einstweilen untergebracht,

wegen schwerer Brandstiftung u.a.

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Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 22. Juni 1977 gemäß § 349 Abs. 2 bis 4 StPO beschlossen:

Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts in Saarbrücken vom 22. November 1976

1. im Fall II 5 (Schreinerei Jung) der Urteilsgründe,

2. im Ausspruch über die Gesamtstrafe und die Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einem nsychiatrischen Krankenhaus

mit den jeweiligen Feststellungen aufgehoben. In diesem Umfang wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.

Die weitergehende Revision wird verworfen.

Gründe§

Nach den Feststellungen zum Fall II 5 der Urteilsgründe "schichtete (der Angeklagte) vor einem im Freien stehenden Lkw Wolldecken aus einer Kiste und Matratzen auf und entzündete sie. Durch das entstehende Feuer wurde der Lkw erheblich beschädigt". Diese Feststellungen können

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den Schuldspruch nach § 308 Abs. 1 StGB nicht rechtfertigen, weil ihnen nicht entnommen werden kann, daß es sich bei den in Brand gesetzten und beschädigten Gegenständen um Güter handelt, wie sie im einzelnen in der Strafvorschrift genannt sind.

Die aus diesem Grund gebotene Aufhebung der Verurteilung im Fall II 5 der Urteilsgründe hat die Aufhebung des Ausspruchs über die Gesamtstrafe und die Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus zur Folge.

Im übrigen ergibt die Prüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen den Angeklagten beschwerenden Rechtsfehler. Die Aufhebung der Verurteilung im Fall II 5 hat keinen Einfluß auf die anderen gegen den Beschwerdeführer verhängten Einzelstrafen.

Schumacher Willms Kirchhof

Müller Baumgarten