Rechtsprechung / BGH / 4. Strafsenat / 1975

BGH Beschluss vom 27.02.1975 – 4 StR 571/74

4. Strafsenat

StrafrechtBundVolltext

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BUNDESGERICHTSHOF

4_StR 571/74 BESCHLUSS

in der Strafsache

gegen

den Buchhändler Wilhelm S EB zus SEHEN, dort geboren am EEE 1915,

wegen Untreue

9

Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 27. Februar 1975 beschlossen:

Da der Hinweis auf den Teilfreispruch versehentlich unterblieben ist, wird das heute verkündete Urteil wie folgt neu gefaßt:

" Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Bielefeld vom 7. Februar 1974, soweit er verurteilt worden ist, mit den Feststellungen aufgehoben.

Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch Über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen".

Schmidt RiamBGH Mayr ist Spiegel beurlaubt und daher an der Unterschriftsleistung verhindert.

Schmidt

Hürxthal Knoblich