Rechtsprechung / BGH / 1. Strafsenat / 1974
BGH Beschluss vom 09.04.1974 – 1 StR 55/74
1. Strafsenat
StrafrechtBundVolltext
BUNDESGERICHTSHOF
1 StR 55/74 BESCHLUSS
in der Strafsache
gegen
den Rentner Erhard HD aus CE , geboren am EEE 1923 in KO |
wegen versuchter Vergewaltigung u.a.
Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts am 9. April 1974 gemäß § 349 Abs. 4 StPO einstimmig beschlossen:
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Aschaffenburg vom 9. Juli 19753 mit den Feststellungen aufgehoben,
Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
Gründe§
Ob die Verfahrensrügen begründet sind, kann dahingestellt bleiben, denn die Sachrüge greift durch.
Das angefochtene Urteil muß aufgehoben werden, weil nicht ersichtlich ist, daß das Landgericht die Frage des freiwilligen Rücktritts vom Versuch gemäß § 46 Nr. 1 StGB geprüft hat. Dazu bestand hier besondere Veranlassung, da die Strafkammer feststellt,der Angeklagte habe plötzlich von Frau 7] abgelassen
(UA S. 9). Wegen der Annahme des Landgerichts, zwischen Notzuchtversuch und Körperverletzung bestehe Tateinheit, ist die Aufhebung des gesamten Urteils geboten.
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