Rechtsprechung / BGH / 2. Strafsenat / 1973

BGH Beschluss vom 07.05.1973 – 2 StR 543/73

2. Strafsenat

StrafrechtBundVolltext

2 zitierte Normen Als PDF speichern

BUNDESGERICHTSHOF

2 StR 543/73 - BESCHLUSS

in der Strafsache

gegen

1. den Kammerjäger Gerhard Erich Mg aus KR, geboren an EEE 1915 in sum.

2. den Artisten Otto x ED aus ED. geboren. n 1945 in ca

wegen versuchter Notzucht

- 2

Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts und der Beschwerdeführer au

6. März 1974 gemäß § 349 Abs. 2 bis 4 StPO einstimmig beschlossen:

Auf die Revision des Angeklagten KW zezen das Urteil des Landgerichts in Saarbrücken vom 7. Mai 1973 wird die Sache, soweit sie diesen Angeklagten betrifft, zur Entscheidung über die Bildung einer Gesamtstrafe aus den durch dieses Urteil und durch Urteil vom

28. April 1969 verhängten Strafen sowie

zur Entscheidung über die Kosten seines Rechtsmittels an eine andere Strafkammer

des Landgerichts zurückverwiesen.

Die weitergehende Revision des Angeklagten KEEEEED unü die Revision des Angeklagten Mu

werden verworfen.

Der Angeklagte MB nat äie Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.

Gründe§

Die auf Verletzung des formellen und sachlichen Rechts gestützte Revision des Angeklagten MW ist offensichtlich unbegründet. Das gleiche gilt, abgesehen von der Frage einer etwaigen Gesamtstrafenbildung, für das Rechtsmittel des Angeklagten Km. Da die dem angefochtenen Urteil zugrundeliegende Tat vor der früheren Verurteilung vom 28. April 1969 begangen worden ist und sich dem Urteil nicht entnehmen läßt, daß Gründe vorliegen, die ein Absehen von der Bildung einer

- 3 -

Gesamtstrafe nich § 76 StGB rechtfertigen, muß die Sache zur Prüfung dieser l’rage zurückverwiesen werden. Sofern

das Landgericht nunmehr zu dem Ergebnis kommt, daß die Voraussetzungen für die Anwendung dieser Bestimmung vorliegen, wird es auch über die Strafaussetzung zur Bewährung erneut zu entscheiden haben (§ 77 StGB). Hierzu wird auf BGHSt 24, 3; 25, 142 verwiesen.

.Schumacher willms Kirchhof

Baumgarten Meyer