Rechtsprechung / BGH / 2. Strafsenat / 1972

BGH Beschluss vom 28.03.1972 – 2 StR 100/72

2. Strafsenat

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BUNDESGERICHTSHOF

2 StR 100/72 BESCHLUSS

2

in der Strafsache

gegen

den Arbeiter Franz Peter KB aus WEB, dort geboren am REED : 5:3, zur Zeit in Strafhaft in anderer Sache,

wegen schweren Raubes

Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sit-

zung vom 28. März 1972 gemäß § 349 Abs. 4 StPO beschlossen:

Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts in Trier vom 3. November 1971 mit den Feststellungen aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.

Gründe§

Der Angeklagte ist wegen schweren Raubes verurteilt worden. Seine auf Verletzung des sachlichen Rechts gestützte Revision hat Erfolg.

Die Feststellungen des Landgerichts ermöglichen

keine ausreichende Nachprüfung, ob es zu Recht einen voll-

endeten schweren Raub angenommen hat. Einerseits heißt

es im Urteil, daß der Inhalt der Tasche bei deren Entreißen "teilweise" in der Nähe des Tatortes auf die Stra-Be gefallen sei (Bl. 5 UA). - Hieraus wäre zu folgern,

daß sich nach diesem Geschehen weitere Gegenstände noch in der Tasche befunden haben. - Andererseits geht die Strafkammer davon aus, daß der Angeklagte nur die Handtasche, also ohne Inhalt, weggenommen hat (Bl. 7 UA). Diese Tasche hat er jedoch schon an der nächsten Straßenecke weggeworfen (Bl. 5 UA), was darauf hindeutet, daß er sie

4Permalink zu Rn. 4recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1972-03-28/2-str-100-72#rd_3

sich nicht zueignen wollte. Bei einem solchen Sachverhalt hätte er sich aber nur des versuchten schweren Raubes schuldig gemacht (BGH A StR 440/67 vom 8. Dezenber 1967 und 2 StR 732/67 vom 31. Januar 1968). Das Urteil kann deshalb nicht bestehen bleiben.

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