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BGH Beschluss vom 29.09.1971 – 2 StR 336/71

2. Strafsenat

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2032 086 BUNDESGERICHTSHOF

2 StR 336/71 BESCHLUSS

24.

in der Strafsache

gegen

den Installateur Franz - Jürgen Scn EEE aus FO / VD HEEEED, dort geboren an. EEE 1943,

wegen Diebstahls

Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 29. September 1971

1. beschlossen:

Dem Angeklagten wird auf das Gesuch vom 22. Ju-

li 1971 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist nach §§ 45 Abs. 1 StPO und der Frist zur Begründung der Revision gegen das Urteil des Landgerichts in Frankfurt/Main vom 2. Dezember 1970 gewährt. Der Beschluß des Landgerichts in Frankfurt/Main vom 8. Mai 1971 ist damit gegenstandslos.

Die Kosten der Wiedereinsetzung trägt der Angeklagte.

2. gemäß § 349 Abs. 2 bis 4 StPO beschlossen:

Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts in Frankfurt/Main vom 2. Dezenber 1970, soweit es ihn betrifft, in den Fällen

21 und 22 der Urteilsgründe und im Ausspruch über die Gesamtstrafe mit den jeweiligen Feststellungen aufgehoben.

Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.

Die weitergehende Revision wird verworfen.

- 3 -

Gründe§

Die Strafkammer führt auf S. 13 UA aus, daß der Angeklagte bestreite, im Falle 22 der Urteilsgründe (Anklageschrift) an der Tat beteiligt gewesen zu sein. Sie hält ihn gleichwohl auf Grund der Einlassung des Mitangeklagten StB für überführt, jedoch nicht auf Grund dessen Einlassung zu Fall 22, sondern zu Fall 21 der Urteilsgründe. Der Senat kann unter diesen Umständen nicht ausschließen, daß die Verurteilung des Angeklagten in einen der beiden genannten Fälle auf einem Versehen beruht. Dies führt zur Aufhebung des Urteils in den Fällen 21 und 22 und damit auch des Ausspruchs über die Gesamtstrafe. Die Einzelstrafen in den übrigen Fällen werden hiervon nicht berührt.

Die weitergehende Revision ist offensichtlich unbegründet.

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