Rechtsprechung / BGH / 4. Strafsenat / 1971
BGH Beschluss vom 17.03.1971 – 4 StR 87/71
4. Strafsenat
StrafrechtBundVolltext
A BUNDESGERICHTSHOF
4 StR 87/71 BESCHLUSS
in der Strafsache
04370009
gegen
den Bohrwerker Kurt TED zu: ve,
Landkreis Cm, geboren an 922 in Dil, Kreis Tg,
wegen Unzucht mit Kindern
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Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der
Sitzung vom 17. März 1971 gemäß § 349 Abs. 4 StPO einstimmig beschlossen;
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des landgerichts Bochum vom 10. November 1970 im Strafausspruch mit den Feststellungen aufgehoben.
In diesem Umfang wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtemittels, an eine andere Jugendkammer des landgerichts zZurückverwiesen.
verurteilt,
Die auf das Strafmaß beschränkte Revision des Angeklagten, die Verletzung materiellen Rechts rügt, hat Erfolg.
Im Fall der fortgesetzten Unzucht zum Nachteil der Kinder Michaela Ko) und Gabriele gg hat die Jugendkamner festgestellt, daß sich der Angeklagte von Ende 1966 bis Oktober 1969, insbesondere
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im Sommer 1969, in mindestens zehn Fällen an Michaele und in mindestens vier Fällen an Gabriele vergangen hat, wobei an dem ersten der vier Fälle beide Kinder beteiligt waren. Bei der Strafzumessung hat das Landgericht jedoch auch "erschwerend die darüber hinausgehende Dunkelziffer nicht festgestellter Vorfälle berücksichtigt". Das beanstandet die Revision mit Recht.
Läßt sich der Umfang einer fortgesetzten Handlung nicht vollständig klären, so hat das Gericht den Mindestumfang der Tat festzustellen. Nur in diesem Umfang darf sie dem Schuld- und Strafausspruch zugrunde gelegt werden, (BGH IM Nr. 11 Vorb. z. § 73 StGB Fortsetzungszusammenhang; GA 1959, 371). Andernfalls träfe den Täter eine unzulässige Verdachtsstrafe.
Da nicht auszuschließen ist, daß auch die Höhe der im zweiten Fall (fortgesetzte Unzucht mit Heike SED) verhängten Strafe von den Strafzumessungserwägungen im
Fall KG NE veeinfiust ist, kann auch diese
Strafe keinen Bestand haben.
Meyer Börtzler Spiegel Hürxthal Salger