Rechtsprechung / BGH / 2. Strafsenat / 1970

BGH Beschluss vom 16.12.1970 – 2 StR 575/70

2. Strafsenat

StrafrechtBundVolltext

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0428 034 478

BUNDESGERICHTSHOF 7

2 StR 575/70 BESCHLUSS

in der Strafsache

gegen

den Arbeiter Helmut Walter S MD aus Fe, a, geboren an. @B 1955 in Dei,

wegen Unzucht mit Kindern

Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 16. Dezember 1970 gemäß § 349 Abs. 2 bis 4 StPO beschlossen:

Auf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts in Frankfurt/ Main vom 29. Juli 1970 wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung über die Bildung einer Gesamtstrafe und über die Kosten des Rechtsmittels an eine andere Strafkammer des jJandgerichts zurückverwiesen.

Die weitergehende Revision wird verworfen.

Gründe§

Schuld- und Strafausspruch zeigen keinen Rechtsfehler. Jedoch mußte die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung über die Bildung einer Gesamtstrafe zurückverwiesen werden. Nach den Urteilsfeststellungen ist die abgeurteilte Tat am 9. April 1969 begangen. Der Angeklagte ist weiter wegen eines Anfang 1969 versuchten Ladendiebstahls im Dezember 1969 vom Amtsgericht Frankfurt/Main zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt worden, die er nicht verbüßt hat (UA Bl. 2). Da-

nach liegen die Voraussetzungen für die Bildung einer Gesamtstrafe nach den §§ 74 bis 76 StGB nF vor. Diese Entscheidung ist nachzuholen.

Baldus Kirchhof Müller

Baumgarten Meyer