Rechtsprechung / BGH / 2. Strafsenat / 1970

BGH Beschluss vom 23.09.1970 – 2 StR 449/70

2. Strafsenat

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BUNDESGERICHTSHOF

2 StR 449/70 BESCHLUSS

in der Strafsache

gegen

den US-Soldaten Wayne C. E EB, zeboren am W. EEE 1944 in Aum/Ca/ Us“,

wegen versuchter Notzucht

4

- 2.

Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der

Sitzung vom 23. September 1970 gemäß § 349 Abs. 4 StPO beschlossen:

Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts in Kaiserslautern vom 5. März 1970 mit den Feststellungen aufgehoben.

Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an das Landgericht in

‚ Zweibrücken zurückverwiesen.

Gründe§

Die Revision des Angeklagten hat mit der Sachbeschwerde Erfolg.

Die Strafkammer stellt auf S. 4 und 8 UA fest, daß der Angeklagte zur Zeit der Tat vermindert zurechnungsfähig im Sinne des § 51 Abs. 2 StGB gewesen sei, Zurechnungsunfähigkeit im Sinne des § 51 Abs. 1 StGB aber nicht vorgelegen habe.. Diese Feststellungen sind nicht vereinbar mit der Darlegung, daß der Angeklagte auf Grund seines Alkoholgenusses nicht mehr in der lage war, nach der bei ihm noch vorhandenen Einsichtsfähigkeit von Recht und Unrecht auch zu handeln (UA S. 8/9).

- 3.

Der nicht 1lösbare Widerspruch zwingt zur Aufhebung des Urteils.

Kirchhof Henning Müller

Baumgarten Meyer