Rechtsprechung / BGH / 5. Strafsenat / 1967

BGH Urteil vom 21.02.1967 – 5 StR 676/66

5. Strafsenat

StrafrechtBundVolltext

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BUNDESGERICHTSHOF

IM NAMEN DES VOLKES 2098 001

URTEIL§

in der Strafsache

gegen

den praktischen Arzt Helmut L uEEEEEEEED aus SEE. geboren am EEE 1927 in SED Kreis Hmmm,

wegen außerehelichen Beischlafs mit einer willenlosen Frau u.a.

-2-

Der 5.Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 21.Februar 1967, an der teilgenommen haben:

Senatspräsident Prof.Dr.Sarstedt als Vorsitzender, Bundesrichter Schmidt Bundesrichter : Siemer Bundesrichter. . Schmitt Bundesrichter Dr.Börker - als beisitzende Richter, Oberstaatsanwalt beim Tundesgerichtshor Ep als Vertreter der Bundesanwaltschaft,

Justizangestellte

als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle, für Recht erkannt:

‚Die Revisionen der Staatsanwaltschaft und des. Angeklagten ‚gegen. das: Urteil des Landgerichts in Hannover vom 20.September 1966 werden. verworfen.

Die Kosten der Revision. der Staatsanwaltschaft werden der Landeskasse auferlegt; der Angeklagte hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.

- Von Rechts wegen -

- 3.-

Gründe§

i. Die Revision des Angeklagten ist offensichtlich

unbegründet. II. Auch die - in zulässiger Weise auf die Fälle 2 bis 4 beschränkte - Revision der Staatsanwaltschaft

kann keinen Erfolg haben. Mit zutreffender Begründung

hett das angefochtene Urteil hervor, daß die hier entschiedenen Fälle in wesentlichen Punkten anders sind als

der in BGH 5 StR 149/58 entschiedene (GA 1959,276). Den beiden jeweils l5jährigen Mälchen Karin und Marlies sollte der Angeklagte lediglich ihre Berufstauglichkeit bescheinigen, und bei der 14T/2jährigen Ingeborg hatte er den Meniskusschaden. am rechten Knie zu heilen. Daß sich der Angeklagte auf Grund anderer Tatsachen für die sittliche Haltung und die geistige Entwicklung der drei Mädchen verantwortlich —_ zu fühlen hatte, konnte ersichtlich nicht festgestellt werden. Die von der Bundesanwaltschaft vertretene Revision der Staatsanwaltschaft war daher im Umfange ihrer Einlegung zu verwerfen..

Sarstedt Schmidt Siemer.. Schmitt Börker