Rechtsprechung / BGH / 5. Strafsenat / 1967
BGH Urteil vom 21.02.1967 – 5 StR 676/66
5. Strafsenat
StrafrechtBundVolltext
Ku 5 StR 676/66 falt: 5 StR 107/66)
BUNDESGERICHTSHOF
IM NAMEN DES VOLKES 2098 001
URTEIL§
in der Strafsache
gegen
den praktischen Arzt Helmut L uEEEEEEEED aus SEE. geboren am EEE 1927 in SED Kreis Hmmm,
wegen außerehelichen Beischlafs mit einer willenlosen Frau u.a.
-2-
Der 5.Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 21.Februar 1967, an der teilgenommen haben:
Senatspräsident Prof.Dr.Sarstedt als Vorsitzender, Bundesrichter Schmidt Bundesrichter : Siemer Bundesrichter. . Schmitt Bundesrichter Dr.Börker - als beisitzende Richter, Oberstaatsanwalt beim Tundesgerichtshor Ep als Vertreter der Bundesanwaltschaft,
Justizangestellte
als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle, für Recht erkannt:
‚Die Revisionen der Staatsanwaltschaft und des. Angeklagten ‚gegen. das: Urteil des Landgerichts in Hannover vom 20.September 1966 werden. verworfen.
Die Kosten der Revision. der Staatsanwaltschaft werden der Landeskasse auferlegt; der Angeklagte hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
- Von Rechts wegen -
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Gründe§
i. Die Revision des Angeklagten ist offensichtlich
unbegründet. II. Auch die - in zulässiger Weise auf die Fälle 2 bis 4 beschränkte - Revision der Staatsanwaltschaft
kann keinen Erfolg haben. Mit zutreffender Begründung
hett das angefochtene Urteil hervor, daß die hier entschiedenen Fälle in wesentlichen Punkten anders sind als
der in BGH 5 StR 149/58 entschiedene (GA 1959,276). Den beiden jeweils l5jährigen Mälchen Karin und Marlies sollte der Angeklagte lediglich ihre Berufstauglichkeit bescheinigen, und bei der 14T/2jährigen Ingeborg hatte er den Meniskusschaden. am rechten Knie zu heilen. Daß sich der Angeklagte auf Grund anderer Tatsachen für die sittliche Haltung und die geistige Entwicklung der drei Mädchen verantwortlich —_ zu fühlen hatte, konnte ersichtlich nicht festgestellt werden. Die von der Bundesanwaltschaft vertretene Revision der Staatsanwaltschaft war daher im Umfange ihrer Einlegung zu verwerfen..
Sarstedt Schmidt Siemer.. Schmitt Börker