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BGH Urteil vom 07.07.1965 – 2 StR 61/65

2. Strafsenat

StrafrechtBundVolltext

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erseueen

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES 2 RE — —— URTEIL.

in der Strafsache

gegen.

den Kaufmann Erich 7 we zus uw, zeboren an GES 1 9>: :: ze,

wegen fahrlässigen Falscheidos u.a.

-2-

Der 2. Straflsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Grund der Verhandlung vom 7. Juli 1965 in der Sitzung von 9. Juli 1965,

woran. teilgenommen haben:

Senatopräsident Dr. Baldus an SSR, als Vors itzender, Bundesrichter Dre Dotterweich

Bundesrichter Scharpenseel

Bundesrichter Meyer Bundesrichter Henning ...-— als beisitzende Richter, ee 1t Dr. WW in ier Verhandlung,

Staatsanwalt EB :o:: der Verkündung | als Vertreter der Bundesanvaltschaft, Rechtsanvaltı Dr. ED ©: CE Rechtsanwalt Dr. CE 2: EEE

...n... nn Verteidiger, u

Justiz zangestellter nd |

als Urkunds beamtor dor Geschäf

tolle,

Bar

2ü r Recht

Auf die Revios ion des Angela wird das Urteil

En

des Landgerichts in Darmstadt von 8. Juli 1964

nit den leststellungen aufgenh

Die sa che wird zu neuer Verhandlung und En ‚scheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels ‚en das Landgericht in. Fulda zurückyerwiesen. | zer

Von Rechts vegen

aränd.en:

Dice Strafkammer hat den Angeklagten wegen re hrlüssigen Yalscheides und wegen Ontersenl ging in Sateinheit mit Untreue

zu einer Gesamtgefängisstr von einem Jahr und zu ciner

Geldstrafe verurteilt. Seine real hat Erfolg»

1.) Zu Unrecht bean hstande u dio Revision allerdings die

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Besetzung des Gerichts. Na ch dem Geschäftsverteilungsplan ® des Landgerichts für das Jahr 1964 gehörte der Strafkammer Landgerichtsdirektor Dr Neubart th als Vorsitzender und

die Landgerichtsräte Ger rma ann und Yolkland als ständige Bei-

a3 + ; ; : .

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zer an.

Landgerichtsdirektor Neubarth ist, wie die dienstliche Kußerung des Lendgerichtspräsidenten von 25% Wovenber 1954 ergibt, mit Wirkung von 19: Juni 1964 an das Imndgericht in Kassel versetzt worden. kin Nachfolger war noch nicht ernannt, als die Hauptverhandlung gegen den Angeklagten am 3. Juli 1964 begann. Infolgedessen hat darin der nach

em Ge schäftsverteilungsplan zum Vertreter des Vorsitzenden bestimmte Lendgerichtsrat Germann den Vorsitz innegehabt. entsprach dem Gesetz. ; |

Nach $. 66 Abs. 1.6VG hat, ı vonn der ordentliche Vorsitende. verhindert ist, das von Präsidiun vor Beginn des Geschäftsjahres zum r regelmä iBigen Vertreter bestellte Hitgliced der Kammer den Vors sitz zu führen. Kin.kall der Yorhinderung. im Sinne diese er Vorschrift liegt auch vor, wenn der ordentliche Vorsitzende aus den Amt geschieden und noch

kcin Nachfolger ernannt ist, vorausgesetzt allerdings,

daß es sich nur um einen vorüber gchenden Zustand handelt (vel. BCHSt 14, 11, 14 und den dazu ergangenen Beschluß ües Bundesverfassungsgerichts NW 1965, 1223). Dafür, aaß hier diese Voraus setzung nicht ‚gegeben sein könnte, fehlt jeder Anhalt; auch der Beschwerdeführer hab ‚gazu .,;

nichts vorgetragen.

Der al teilte La ndge erj

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s.beisitz ;änder Richter der Strafkamner zugcichtsrat Volkland war, wic aus der die des SenägerSchssgräsidenben horvonge eht,

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lichen Äuße eru

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wegen aenderwyceiter Inanspruchnahne - Entväuur eincs Schwurgerichtsur rteils. - verhinderv, was der bandgerichtaprüsident auch dur ch Verfügung vom 1. Juli 1964 anerkannt ee . ne ;

2.) Die Rüge, 9 249 StPO s ci verletzt, weil d

as vom Angeklagten bes schworenc Vernm ögensverzeichnis nicht förnlich

rs

verles en worden 1 Sei, ist offens icht ich unbegrür ndote

3.) Dagegen greift im! Falle der Verurteilung wegen fahrlässigen Fals scheides der Einwand durch, die Strafkamner sci den Hilfobeweisamtrag dos Verteid igers nicht gerecht

BEV ord ee

Der Antrag ging dahin, Amtsgerichtsrat uw: CE, vor dcm dcr Angeklag ytc den Offenbarungseid scleistet hatte, als Zeugen. zum Bevcis der Tatsache zu vernehmen, "daß sich der Angeklagte bei der Vorbereitung und Ableistung des Offenbarungseidon an 22, Februar 1962

in einem ungewöhnlichen } Erregungs zusta nd befunden hat, daß

cr im einzelnen bei der Ausfüllung des Protokolls nicht ı

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ac} klar kam", Den Antrag hat die Strafkamnmer im Urteil mit der

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Begründung abgelehnt, die behaupteten Tatsachen könnten als wahr unterstellt werden, Hieran hat sie sich jedoch nicht gehalten. Zwar ist sic davon aus gegang en, daß sich der Angeklagte in ciner starken Errogung befunden habe, hat aber zugleich die Erre: gung als nicht so groß bezeichnet, daß sie die Auslassung der abgetretenen Forderungen rechtfertige, weil der Angeklagte in diesen Erregungszustand

andere Werte und Forderungen ausführlich angegeben habe.

Damit ist sie, zumal da der von ihr engcführte Gesichts-

punkt als solcher für den Grad des Errogunkszustandes ® nichts Entscheldendes besagt, insoweit von der Wahrunter-

N nm “ et Dr KA mr

stellung abgewichen, als. nach dem Beweisamtrag die Erre-

age schaffen Fe die es.ihr a das Ausmaß

e Die Ablehnun 12 des Hilfsben eonteen vulrd 80 eine Vorvegnahne des Bevciscorgebnisscs enthaltenden Bc- 9

gründung nicht getragen:

‚Für die neue Hauptverhandlung dürfte es sich Begebe nenfalls empfehl en, außer Antsgeri chtsrat SB ci cn Gerichtsvollzicher, der den Angeklagten. vorge? führt nat, sowie sonstige bei dem Antsgericht itige Porsonen als

deugen zu hören, die möglicherweise bci der Ausfüllung

des Vermögensverzeichnisses behilflich waren. 4 ® .

führt, dic Verurteilung wegen £

4.) ‚Da sonach schon Da Mangel dazu

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a) 5)

shrlässigen Yalscheidc S &

aufzuheben, bedarf die hierzu erhobene Ste hbeschwerde im

einzelnen keiner Erörterung. Bemerkt sci jedoc h, daß die

ind der Verhandlung vor dem Senat. vertretene Auffassung des Beschuordoführers unzutroffend ist, mit der. Einsetzun ne

des Wortes "Nein! eien die Fragen im Vernögensverz cichni

nach zeichen und unentgeltlichen Verfügungen von

Vermögens sgegenstünden an die Ehefrau im letzten Jahr vor der Ableistung des DE: fenbarungs cides nicht beantwortet, s0.daß schon deshalb eine Eides Sver Sauer- nicht angenommen

werden könne. Der Sinn des Wortes "Nein "ist eindeutig; er kann nur dahin verstanden verden, 308 der Beh De

damit erklärt hat, Verfüg gungen dieser Arı nich zu haben.

‚Im übrigen wird die Strafka amnor, falls sie in der neuen Hauptverhandlung wiederum abweichend von Eröf "fnungsbeschluß den Tatbestand des § 154 StGB nicht als verwirklicht enschen ; sollte, die ‚von der Rechtsprechung zur fahrlässigen Bide sverletzung entwickelten Grundsütze zu be keichtig sen haben, wonach bezüglich der unrich

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FAN "ällen denkbar ist (vel. RG IW 1936, 260; RE HRE 631; BayObL6St 1956, 10 = NW 1956, 6501):

rü 4 cdergabe eines Erinnerungsbildes Fehrlässigkeit nur in ei

a) Der AadebBflichsige macht seine Angaben aufs Geradewohl, wäre sich aber ohne weiteres der Wahrheit bewußt geworden, falls er. nur nachgedacht und sich die Sache überlegt hätte, In diesen Fa ı1ı gibt er aus Leichte sinn sein Erinnerüngsbild nicht ‚so Leder, wie es in seinem Ge-

dächtnis noch: vo rhande 1:I18%%

b) Eei dem Eidespflichtigen liegt ein unrichtige es güer unsicheres Eri anerungsbild vor: Ind liesem Fall ist eine Yahrne igkeit anzunchnen, zenn er es schuldhaft unterläßt,

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ächliche Anhaltspunkte und. äußere Hilfsmittel zu benut-

I die sich ihm bei seiner Vernehmung darbieten und die ©

geciganet sind, ihn von der Unrichtigkeit seines ärinnerungsbildes zu überzeugen oder doch wenigstens Zreifel an seiner Richtigkeit aufkommen zu lassen. Sr

Bei dieser Prüfung wird einnal zu beachten scin, das

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ie das Gedächtnis durch vtlöße Willensanstrengung nich dazu & &

racht werden kann, rich tig rbeiten. Andererseits wird

nicht überschen werden et daß an dic Sorgfaltspficht bei der Ableistung des Offenbarungscidos höherc Anforderu Ingen zu stellen sind als bei einer Zeugenaussags, die mit. acm Eid bekräftigt wird. von Zeugen wird in der Regel nicht erwartet werden können, daß er sich ctingehe nd

nchmung vor bereitet und mözlicherweise noch selbst Erkundigungen einzieht (vel. RGSt 37, 395, 399); ä hat scin Brinnerungsbild so wiederzugeben, wie ces ihm bei sciner Vernchmung vor Ause steht. Dagegen i ÜfFenbarungseidsschuldner ZU verlangen, daß er bei der Ausfüllung des Vern ‚ögensverzeichnisse e& weiterc Sorgfalt obwalten läßt und sich rech skundi igen Rates - vornehmlich

des Richters - bedient, sobald ihr bei der Beantwortung

der cinen oder der anderen Fra ge Zweifel kommen. Ihn kann

daten selbs a7 dann der Vorwurf der Nanrlä ssi Igkeit, treffen, enn ihn im Offenbarung seidsternin keine tats sächlichen

kanal täpinkete oder äußeren Hilfsmittel zu Grhote standen,

dic es ihm ermöglichten, scin Gedächtnis aufzufrischen

En m Az a) ann be: © ‚ Eile: (vel. RG HRR 1938; 1077; BGH IM Nr. i zu 8 163 Sta®).

rteilung Yen Unterschlagung in Tlatun Dur ba} 2 H- m Ch 2 < D ie

nhe mit Untreue kann das Urteil gleich falls Keinen Bestand haben. Zwar ist die auf dic Behauptung pestützteo Aufklürungsrüge, die zwischen dem Angeklagten und den. | Zeugen Zu am 2. Dezenber 1963 geschlos ‚sone Vereinbarung befinde sich nicht bei den Akten und sci in der Hauptverhandlung nicht ve sen worden, offensichtlich unbe-

gründote

r ı Sum ::: Zeugen aufdrän gen müssen. Nach den Ausführunils widersprachen sich die Angaben des Angeklagten und des Zeugen VW üner den Inhalt der Abmachunmber 1963. Da cs hierauf der eirafkannen

Ze enkam, mußte sie im Interesse der Waehrheitsermittlung elle Möglichkeiten ausschöpfen, ‚un diesen WIderspruch aufzuklären und auszuräunmen. Hierzu d ı Rechts an volt SB 215 Zeugen zu vernchmen, lag an näher, als sich sowohl der Angeklagte wie auch der Zeuge Vgwin der ee auf dessen Zeugnis berufen hatten.

r diesen Umständen durfte sich die Strafkamner nicht damit begnügen, die sich wider ‚sprechendo on Angaben gegeninender abzuwägen und denjenigen des Zeugen Vgg@ den

i Vorzug zu geben,

Nöglicherwe isce kann es aueh gebo ten sein, an der neuen Hauptvörtinndinng außer. Rechtsanwalt ED den von der | cevision genannten DE > 1 > Zeugen. zu diesen Beweis

) S

thema zu hören, Daß sich der Angckla ET C bei seiner Beweisanregung in der Hauptverhandlung berufen hat, ist zwar nicht dargetan; sein Name ist jedoch bereits

i in Ermittlungsverfaehren von den Zeugen BB ur: ww

a

ekten).

erwlihnt vrorden (Bd. I Bl. 156, 160 ff der Straf

6.) Zu. einer Überprüfung des Urteils in sachlichrechtlicher

itinsicht reichen die zur Verurteilung wegen Unterse chlagung &

in Tateinheit alt Untreue getrof fenen Fos tstellungen nicht aus. Der Anna ‚hrae einer Untreue würde allerdings s WIC demerkt sei, nicht entgegenstehen, daß es zu Zahlungen durch gen Zeugen TED auf Grund der Übergabe der Wechsel an

ihn nicht gekommen ist; denn schon die Weggabe der in.der Absicht, den Erlös abred widrig für sich zu bcehalten, kann Untreue sein. re

In übrig en vird zunächs a geklärt werden müsscn,

welcher Art die Rochtsbeziehungen zuischen dem Angeklagten

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und den ee N 7: Hinsicht ;lich der inneren dat-

seite wird dabei vor allen von Bedeutung sein, ch sich ei nschlie Blich Tab über den wahren daß scibst rlich hoch eingeschätzt haben kann,

Wert der Wechsel a waren. Dafür,

u 4 ® [9 “DD hy + Kat je m) § 2 vs Fer} m un

Instand sprechen, daß er den Ansckl exten

für die Diskontierung eine Provision in Höhe von 20 %

e) der Wechselsumme versprochen hat.

u... Dotterweich _Scharpenseol