Rechtsprechung / BGH / 5. Strafsenat / 1965
BGH Urteil vom 02.03.1965 – 5 StR 45/65
5. Strafsenat
StrafrechtBundVolltext
5 StR_45/65 2099 024 BUNDESGERICHTSHOF
IM NAMEN DES VOLKES
URTEIL§
in der Strafsache
gegen
den Schriftsetzer Horst 5 Ep =.: Pa. geboren om EEE 1956 in DEE Kreis Sum
zur Zeit in anderer Sache in Strafhaft,
wegen gemeinschaftlichen schweren Raubes
ED
Der 5.Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 2.März 1965, an der teilgenommen haben:
‚Senatspräsident Prof.Dr.Sarstedt als Vorsitzender, Bundesrichterin Dr.Koffka _ Bundesrichter . Schmidt ‚Bundesrichter Siemer Bundesrichter Schmitt als beisitzende Richter, : Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof Dr als Vertreter der Bundesanwaltschaft,.
Justizangestellte I) . ‚als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle,
für Recht erkannt:
Auf die Revision ı des Angeklagten sum wird das Urteil des Landgerichts in Oldenburg vom .3.November 1964, soweit es ihn betrifft, mit den Feststellungen aufgehoben.
In diesem Umfang wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen,
das auch über die Kosten der Revision zu befinden hat.
- Von Rechts wegen -
Gründe§
Die Strafkammer hat den Beschwerdeführer und zwei andere "wegen gemeinschaftlichen Raubes - Verbrechen nach §§ 249, 250 Abs.1 Ziff.1 und 2, 47 St&B -" (nach den Urteilsgründen in vier Fällen) verurteilt. Das Verfahren war in diesen Fällen nur wegen Raubes mit Waffen, nicht aber wegen Bandenraubes eröffnet worden. Die Strafkamner hat den Beschwerdeführer, wie seine Revision mit Recht rügt, nicht auf diese Veränderung des rechtlichen Gesichts- ‚punktes. hingewiesen. Das verstößt gegen § 265 Abs.1 StPO. Daß die, Verurteilung auf: diesem Verstoß beruht, kann der Senat um so weniger ausschließen, als die Sitzungsniederschrift nicht erkennen läßt, ob die 'Staatsanwaltschaft Verurteilung wegen Bandenraubes beantragt hat.:Aus diesem Grunde mußte, da der Schuldspruch nicht teilbar ist, das Urteil gegen den Beschwerdeführer in vollem Umfange aufgehoben werden... 2 u
“ -Gelangt die Strafkammer wiederum zur Verurteilung in mehreren Fällen, so wird sie das nicht nur in den Gründen, sondern auch im Urteilssatz zum Ausdruck bringen müssen.
Sarstedt Koffka Schmidt " Siener Schmitt