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BGH Urteil vom 26.01.1965 – 5 StR 17/65

5. Strafsenat

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5 StR 17/65 . | a 2099 02: BUNDESGERICHTSHOF

IM NAMEN DES VOLKES

URTEIL§

in der Strafsache

' gegen

den Kaufmann Franz W ED zus uw geboren amEEEp 1920 ir ro.

wegen fortgesetzter Unterschlagung (Veruntreuung)

An

Der 5,.Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 26.Januar 1965, an der teilgenommen haben;

Senatspräsident Prof.Dr.Sarstedt als Vorsitzender, Bundesrichterin Dr.Koffka Bundesrichter Schmidt Bundesrichter Siemer Bundesrichter Schmitt als beisitzende Richter, Bundesanwalt Dr gun als Vertreter der Bundesanwaltschaft, Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle,

für Recht erkannt:

Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts in Hamburg vom 23.Januar 1964 mit den Feststellungen aufgehoben.

Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen, das auch über die Kosten des Rechtsmittels zu befinden hat,

- Von Rechts wegen -

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Grü nd e

Das angefochtene Urteil enthält keine Entscheidungsgründe. Es war deshalb gemäß § 338 Nr.7 StPO aufzuheben.

Sarstedt Koffka Schnidt Siemer . .. Schmitt