Rechtsprechung / BGH / 1. Strafsenat / 1961

BGH Entscheidung vom 28.11.1961 – 1 StR 452/61

1. Strafsenat

StrafrechtBundVolltext

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SL

r, 1_StR_452/61 2118 078 Im Namen des Volkes

In der Strafsache

gegen

die Hausfrau Veronika geborene _S aus a e NEREE A andkreis _ geboren am 1922 in „ Landkreis M "

wegen Mordes

hat der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in der Sitzung vom 28. November 1961, an der teilgenommen haben:

Senatspräsident Dr. Geier als Vorsitzender,

Bundesrichter Dr. Seibert, Bundesrichter Dr. Willms Bundesrichter Dr. Hübner

Bundesrichter Dr. Sanders als beisitzende Richter,

Bundesanwalt Dr. ED

als Verireter der Bundesanwaltschaft,

Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle,

für Recht erkannt;

Die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Schwurgerichtis bei dem Landgericht Kempten (Allgäu) vom 14, Juli 1961 wird verworfen.

Die Kosten des Rechtsmittels fallen der Staatskasse zur Last.

Von Rechts wegen

Gründe§

Das Schwurgericht hat die Angeklagte von dem Vorwurf, ihre beiden Ehegatten Anton Yin und Georg KB durch Beibringen von Gift ermordet zu haben, mangels Beweises freigesprochen.

Gegen das Urteil richtet sich die Revision der Staatsanwaltschaft mit der Beanstandung, daß das Schwurgericht die an die richterliche Überzeugungsbildung zu stellenden Anforderungen überspannt

habe.

Was die Revision dazu im einzelnen vorbringt, läuft jedoch nur darauf hinaus, ihre eigenen Erwägungen an die Stelle der Beweiswürdigung des Schwurgerichts zu setzen, die keinen Denkfehler und keine Verstöße gegen Erfahrungssätze aufweist, Die Revision war deshalb zu verwerfen (vgl. BGHSi 10, 208).

Die Entscheidung entspricht dem Antrage des Generalbundesanwalts. Zu einer Kostenentscheidung im

? Ber

Sinne des § 473 Abs. 1 S. 2 StPO sah der Senat keinen Anlaß.

Dr. Geier Seibert Willms

Bübner Sanders