Rechtsprechung / BGH / 5. Strafsenat / 1961

BGH Entscheidung vom 05.05.1961 – 5 StR 216/61

5. Strafsenat

StrafrechtBundVolltext

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5 StR 216/61 27179 Q41

ES Beschluß

In der “trafsache gegen

den Drogisten Herbert > EEE zus BD, geboren am 1910 in TEE (Ostrr.),

wegen Vergehens nach § 184 Abs.1 Nr.3a StGR

hat der 5,Strafsenat des Bundesgerichtshofs auf die Vorlage des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts in Schleswig nach Anhörung des Generalbundesanwalts in der Sitzung vom 5.Mai 1961 beschlossen:

An der Entscheidung BGHSt 13,16, nach welcher das Feilhalten von Mitteln oder Gegenständen, die zur Verhütung von Geschlechtskrankheiten dienen, in Warenautomaten an öffentlichen Straßen oder Plätzen schlechthin Sitte und Anstand verletzt, wird aus den Gründen des Beschlusses des Kkundesgerichtshofs vom 27.Januar 1961 - 1 StR 324/60 - NJW 1961,838 festgehalten.

Sarstedt Koffka Schmidt Schmitt Mayr