Rechtsprechung / BGH / 5. Strafsenat / 1959
BGH Entscheidung vom 26.05.1959 – 5 StR 96/59
5. Strafsenat
StrafrechtBundVolltext
5 StR 96/59 2215 022
ImNamen des Volkes
In der Strafsache
gegen 1. den Handelsvertreter Gerhard Hp aus geboren am 1906 in Be.
2. den Kaufmann Ernst S ED aus ED, geboren am EB 1909 ir vu (Thüringen),
wegen Betruges
hat der 5.Strafsenat des Bundesgerichtshofs in der Sitzung vom 26.Mai 1959, an der teilgenommen habens
Senatspräsident Sarstedt als Vorsitzender, Bundesrichterin Dr.Koffka Bundesrichter Siemer Bundesrichter Schmitt Bundesrichter Dr.Börker als beisitzende Richter, Bundesanwalt Dr Ei als Vertreter der Bundesanwaltschaft, Justizangestellte u» als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle,
für Recht erkanntı
Auf die Revisionen der Angeklagten Hp und SED wird das Urteil des Landgerichts in Oldenburg vom 26.November 1958 samt den Feststellungen aufgehoben.
Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Rechtsmittel - an das Landgericht zurückverwiesen.
- Von Rechts wegen -
- 2.
Gründesz
Die Revisionen beider Angeklagten rügen mit Recht, daß die Strafkammer mit den Schöffinnen CiiBun: veariiib nicht vorschriftsmäßig besetzt war. Diese waren nur für den Vortag (25.November 1958) ausgelost worden, an dem eine andere Sache verhandelt wurde. Es ist zwar erwogen worden, diese andere Sache mit der vorliegenden zu verbinden; das ist aber nicht geschehen. Die vorliegende Sache war von vornherein auf einen anderen Tag, den 26.November 1958, anberaumt, für den auch andere Schöffen 'ausgelost waren. Es kann also keine Rede davon sein, daß sich die Dauer der Sitzung vom 25.November über die Zeit ausgedehnt hätte, für die Frau CE und Frau wem zunächst einberufen waren (GVG § 50). Vielmehr fand am 26.November eine andere Sitzung statt, an der sie nicht teilnehmen durften. Deshalb mußte der Senat das angefochtene Urteil aufheben, wie es auch die Bundesanwaltschaft beantragt hat.
Sarstedt Dr.Koffka Siemer Schmitt Börker