Rechtsprechung / BGH / 5. Strafsenat / 1957
BGH Entscheidung vom 19.02.1957 – 5 StR 546/56
5. Strafsenat
StrafrechtBundVolltext
5 StR 546/56 2216 094
ImNamen des Volkes
- In der Strafsache gegen
den Former und Kernmacher Karl R EB aus Hein,
geboren am WE 1915 ir von (EEE) ,
zur Zeit in Untersuchungshaft, wegen Verbrechens nach § 174 Nr 1 StGB u.a.
hat der 5.Strafsenat des Bundesgerichtshofs in der Sitzung vom 19.Februar 1957, an der teilgenommen haben:
Senatspräsident Sarstedt als Vorsitzender, Bundesrichterin Dr.Koffka Bundesrichter Schmidt Bundesrichter Siemer Bundesrichter Schmitt als beisitzende Richter, Landgerichtsrat Dr > als Vertreter der Bundesanwaltschaft, Justizangestellte > als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle,
für Recht erkannt:
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts in Hannover vom 24.September 1956 wird verworfen,
Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
% Die nach dem 24.September 1956 erlittene Untersuchungshaft wird, soweit sie drei Monate übersteigt, auf die Strafe angerechnet.
- Von Rechts wegen -
- 2.
Gründes
Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Unzucht mit einer Abhängigen (§ 174 Nr 1 StGB) in Tateinheit mit Unzucht mit einem Kinde (§ 176 Abs 1 Nr 3 StGB) zu drei Jahren Zuchthaus verurteilt.
Die Revision des Angeklagten erhebt Verfahrensrügen und die allgemeine Sachbeschwerde. Das Rechtsmittel hat keinen Erfolg.
I. Die Verfahrensrügen sind offensichtlich unbegründet. II.
Auch sachlichrechtlich bestehen gegen das Urteil keine Beäenken,
Das gilt auch von den Ausführungen, mit denen die Strafkarmer darlegt, daß der Angeklagte für seine Taten voll verantwortlich ist. Sie lassen erkennen, daß die
trafkamner zu der Überzeugung gelangt ist, der Angeklagte habe vor seinen einzelnen Unzuchtshandlungen nicht so viel Alkohol genossen, daß hierdurch seine Einsichts- oder Hommunssfähiskeit wesentlich vermindert worden wäre.
Näherer Ausführungen hierzu bedurfte es nicht, vor allem,wcil der Angeklagte sich - und zwar mehrfach - an seiner eigenen 10jährigen Tochter vergriffen, also Handlungen begangen hat, deren Unrecht auf der Hand liegt, und denen gegenüber jeder Mensch besonders starke Hemmungen hat.
- 3.
Die Entschoidung entspricht dem Antrage des Oberbundes.. anwalts-
Sarstedt Dr.Koffka Schmidt Siemer Schmitt