Rechtsprechung / BGH / 1. Strafsenat / 1957
BGH Entscheidung vom 22.01.1957 – 1 StR 523/56
1. Strafsenat
StrafrechtBundVolltext
2239 095
Im Nanen. des Volkes. In der Strafsache
gege a
den techn. Bundesbahn- Snerinspektor Johann. M me ::
TED. zeboren an [U 1 1910 in m. zur
Zeit in | Intersuchungshaft,
nat der ls Strafsenat des ; Bundesgerichtshof:
s in der Sitzung vom 22. Januar 1957; an. der teilgenommen haben: nn
Binden leiter Dr, Beste“ als. Vorsitzender, Bundesrichter Mantek:: Bundesrichter Werner
. Bundesrichter Dr. Hübn ‚Bundesriehter Dr’ Hengsberger ° als beisitzende. ehters
Staatsanwalt- Dr.. in der. Verhandlung, Bundesannslt Dr. bei. der Verkündung ndesanwaltschaft,
" Geschäftantelie,
= Aut die "Revision des Angeklagten wird "das Urteil des 'Land-.
Berichts Trier vom 26. September. 1956 insoweit mit den .. u ‚Feststellungen aufgehoben, ‚als er in den Fällen ug
\ "August 1955), Toilette der Turnhalle 7 —§ 1953) und Gastwirtschaft KU (Ta; ) sowie in zwei weiteren Fällen (Ip und \
verurteilt worden ist, sowie im Gesamtstrafaussprucho In diesem Umfange wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an das Landgericht zurückverwiesen.
Im übrigen wird die Revision verworfen.
Von Rechts wegen
772 geht‘ seensloititen
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Die Strafkamner hat den Angeklagten wegen Unzucht nach : 8 174 Nr ı StGB in 29 Fällen, davon in 24 Fällen in Tateinheit mit Unzucht nach den 88 175 und 176 Abs 1 Nr 3 StGB \ und in fünf Fällen in: Tateinheit. mit Unzucht nach 8 175 StGB,- sowie wegen Unzucht ‚nach. §§ 175. StEB in weiteren fünf Fällen u verurteilte Seine Revision ist. zum Teil begründete,
Lu "Was der ala Wehkkertigungsechritt vor-
lo #r rügt die Verletzung des! StPO, weil, ‚die Strafkammer die Geburtädaten : ‘der Jugendlichen auf Grund der von der Staatsanwaltschaft vorgelegten Geburtsurkunden: Lestgestellt habe, die nicht ‚Gegenstand der Verhandlung gewesen
seien. ..Ob dies zutrifft (vel: hierzu BEHSt: 1; 94. ff), kann | dahingestellt: bleiben Die. Verurteilung. des Angeklagten nach. § 176. Abs: 1. Ir 3 StGB. setzt. ‚voraus; daß ‚die: Jugenälichen . noch. nicht ‚14 Jahre atb’ gewesen . sind und ‚der. "Angeklagte dies
- mit der Rechteproeh | (men NM. 1.1953, 1112. N
er | Was die Revision u der Verurteilung des Angeklagten. nach $ ı74 Nr. 16 SteB ausführt, widerspricht den Peststellun-
II. Auf die Sachbeschwerde hin hat der Senat das Urteil im ganzen nachgeprüft und gefunden, daß es in dem aus dem. Entscheidungssatz ersichtlichen Umfange nicht einwandfrei begründet, ists
| Das Urt teil Breit | ze 2 Der Angeklagte. trat in der Gastwirtschaft “ ) die = Jugendlichen 70 Ma] und WE: TB var vitglieä des Turnvereins IB 1905, in dem der Angeklagte das Ant des Oberturnwarts' ausübteo Er ging: ‚mit. ‚den drei Jugendlichen auf. den Hof; Dort holte er seinen. Geschlechtsteil heraus ‘und den des DUB. "Nachdem auch. die übrigen Zeugen ihr Glied herausgenommen hatten, : onanierten sie nacheinander unä wechselseitig bis zum Samenerguß. Der ‚Zeuge zB kam mit dem. ‚Angeklagten noch zweimal zuU- .- sammeno. Es kam. jeweils zu den ‚gleichen. unzüchtigen Hand-2. lungen. An ‚einem. dieser Falle war ‚auch der Zeuge van» heteiigten ERRRGE nn De
Auf. Grund dieses Sachverhalts: Hat die Strafkanner den u N:
Angeklagten wegen. ‚Unzucht nach den: Ey 174 Nr. 2; .175 StGB und wegen Unzucht nach g 175 StGB. in weiteren fünf Fällen” Nerurteilte, Hierzu genügen. üle Feststellungen nicht
‚Der wiedergegeben 52 teilsstelle 1884. sich allenfalls ‚entnehmen, daß der: Angeklagte nach dem Vorfall in
der Gastwirtächaft. MI zweimal mit TED und einmal
‚mit. wechselseitig. onaniert hat. Für: die beiden
Weiteren. Fälle, der Unzucht nach. 3 175 StGB fehlen tatsäch- . liche. Angaben. Der erste. ‚der. mitgeteilten Urteilssätze,
der ein wechselseitiges 'Onanieren feststellt, bezieht sich entweder auf das Subjekt dieses oder des vorhergehenden Satzes: Danach haben entweder IWW und vom oder der
Angeklagte und PB gegenseitig onaniert. Der Angeklagte "müßte aber mit allen drei Jungen onaniert haben, damit die Gesamtzahl von sechs Fällen erreicht wäre. Das ist nicht einwandfrei dargetan.
Kaneu Jomt Toigenüos a edenken:
Der Sachverkält lest. ie Prüfung nahe, ob der Angeklagie dureh eine Aufforderung, die er gegenüber I ) noch handgreiflich ünterstützte, alle Jugendlichen ver-
anlaßt hat, ‚sieh. zu. gegenseitiger geschlechtlicher ‚Erre- .
güng zu entblößen, um danach. in wechselseitiger Onanie
Befriedigung ZU: suchen. Ist das der. Fall, dann hat. der . : Angeklagte die unzüchtigen Hhnalungen,- ‚ie im Onanieren BE vch eine Willensbetätigung be-
ihren. Abschluß. fanden ,. durc gonnen; so daß die. mehrfachen. Rechtsverletzungen tatein-
heitlich zusammentreffen. (vgl hierzu BEHSt 6, 81). Unter |
ai esem Gesichtspunkt. st" auch der weitere. Fall zu untersuchen, an dem TEE una: 1 beteiligt wärene ‚So
weit der. Angeklagte wegen. Unzucht- nach s.175 SteB- allein
Die gleichen Bedenken wie zuvor bestehen in den weiteren im Entscheidungssatz aufgeführten Fällen.
Dr. Peetz . Mantel en Werner Hübner - . Dr. Hengsberger