Rechtsprechung / BGH / 2. Strafsenat / 1954

BGH Entscheidung vom 05.01.1954 – 2 StR 551/53

2. Strafsenat

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tR 551/53

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In der Strafsache gegen den Kraftfahrer Horst 5 000)

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wegen sleineides

hat der 2, Strafsenat des Bundesgerichtshofs in der

Sitzung vom 5. Januar 1954, an der teilgenommen haben;

Bundesrichter Dr. Dotterweich als Vorsitzender, Bundesrichter Werner Bundesrichter Dr. Baldus Bundesrichter Dr. willms Bundesrichter Dr. wenges

als bekitzende Kichter,

Bundesanwalt u

als Vertreter der Bundesanwaltschaft,

Justizangestellter uzuum

als Urkundsbeanter der Geschäftsstelle,

für Recht erkannt:

Auf die Kevision des angeklagten gegen das

Urteil des Landgerichts in Köln vom 3. August

13553 wird die Sache, soweit sie ihn betrifft,

zur untscheidung über die Frage der Strafaus-

setzung zur Bewährung und über die Kosten seines nechtsmittels, an das Landgericht zurückverwiesen.

In übrigen wird die Revision verworfen.

Von Rechts wegen

Das angefochtene Urteil hat gezen den Angeklagten

wegen meineids (§ 154 StGB) auf acht Lonate Ge-

fäinenis erkannt.

Die kevision des Angeklagten rügt die Verleizung von Verfairensvorschriften und Yalsche Aanwendung des sachlichen Rechts. Ihr Vorbringen ist

offensichtlich unbegründet.

Die Sache muss jedoch gemäss § 354 a StPY aan

das Landgericht zurückverwiesen werden, weil noch

die Frage einer etwaigen Strafaussetzung zur Be-

währung gemäss § 23 StGB zu prüfen und zu entscheiden ist (vgl das zum Abdruck bestimmte Urteil des erkennenden Senats ? Stk 40/55 vom 14. Üktober

1953).

Dr. Dotterweich kerner Baldus

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