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BGH Entscheidung vom 27.06.1952 – 2 StR 258/52

2. Strafsenat

StrafrechtBundVolltext

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SARRT PRESENT Se ERLTR, ET Te SE, . N FE . . 2832 “ ® ‚Sir 2 sea DE “ “ nn . " > . . e 2 ia j Im Namen des Volkes Bu; ee. Fand “ vi N \ . - Denon “ ? u . . DR “. ® mr .e „Inder Strafsiche .-...:: on es ° " " B Zr ee VE EEE Ze gegen . lt a

den Angestellten Huns Leopold \ierner DB EEE aus ur 7 En \ GREEN ‚geboren am zn 1918 in; m,

Zodt. in, Untersuchungshaft,

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wegen fortgesetzter Untreue” Ude hat der 2.,btrafsenat des Bundesgerichtshofs in der Sitzung vom 27. Juni 19525 an der veilgenonmen. habens

Senatsprä sident Dr, Hoericke als Vorsitzender, Bundesrichter Dr. Dotterweich -- ' BundesrÄchter Werner willen j ‘ _ Bundesrichter Dr. Sauer nu Bundesrichter Dr. Ludwig u als beisitzende kichter, N Erster Staatsanwalt. fi y on als Vertreter. der Bundesenwsltschaft,, , Justizangestellter RE - . 2 „als Urkunäsbernter, ‚ser: Geschäftsstelle DEE

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für Recht erkannt:

Die Revision des ‚Angeklagten ‚gegen das Urteil ade‘ SIR Landgerichts in, ‚Randurg vom 10 ‚Januar 1952. wird Fer-i,, we

" werfen; “ Zr er ur NER Der Angeklagte hat die Kosten des Reöhtemittels E tragen. Ze \ u , rn Die nach dem 10. Jenüer 1952 erlittene I . N ; haft wird, soweit sie drei Konate übersteigt, auf. a die Strafe angerechnet. Br

Von Rechts vegn : . BEEVS

Gründe§

Die Strafkammer hat den Angeklagten "wegen tortget : setzter Untreue in Mateinheit mit Unterschlagung, wege: je’eines Falles des vollendeten und versuchten Betruges, wegen Urkundenfälschung und wegen versuchter Erpressung" eye zu einer Gesamtfreiheitsstrafe und zu einer 'teldstrafe er urteilt, ausseriem ihm die bürgerlichen Shrenrechte auf. s ürei Jchre aberkannt. Seine ievision ist unbegründet.

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Io In verfahrensrechtlicher Hinsicht beanstandet die Rente sion zu Unrecht, dass die Strafkammer die Tatsachen nicht angebe, zus denen sie auf eine geringe Reue des Angeklag- - ten geschlossen habe. § 267 Abs 1 Satz 2 ‚StPO, schreibt dies. nicht zwingend vor...

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II. Auch die Sachbesohwerde ist unbegrlindets‘

1. Der Angeklagte het in den Fällen 1 vis 6 Gelder. und ‘ im Falle 7 \ein seiner Arbeitgeberir, der Verlagsgesellschaft "Die welt", für sich verbraucht und damit unterschla- & gen, § 246 StGB. Zuisckef'ikr und- seiner Arbeitzeberin pe- E stend, wie die Strafkamer- im einzelnen rechtsirrtunsfrei darlegt, ein Treueverhältnis, das ihn verpflichtete, ihre Vernögensinteressen "wahrzunehmen. Die Zueignung der für ihn f:remäen Sachen. erfüllt ‚deshalb gleichgeitig. Aen Tate ‚bestend der Untreue. (Nast 69, 333, "34035 "70, 53, 554, BE 27

72, 193; 74, 11; 1737. 15, 190).

Die ievision meint,; die. Strafkemner ‚bringe nicht Mar. zum Ausdruck, "welchen Untertatbestend des $.266, nämlich. den Mißbrauchstatbestenä oder den Nreubzucislehbentani, sie

als vorliegend erachtet." Die Feststellungen una die ‚recht-. Br liche Würdigung schliessen jedoch :jeden Zweifel dartiber . 2 aus, dass der Angeklagte nach der zutreffenden Annahne "der u uk

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Strafksmmer den Treubruchstatbestind verwirklicht hate Sodann bestreitet die kevision, dass der Angekleste die Befugnis gehebt habe, über das Vermögen! seiner ärbeitgeberin zu verlügen. Diese. Ausführungen. sind‘ ‚gegenstends- . 108, weil die „trafkenmer dies‘ nicht’ "angenommen hat. ,

' Im Falle 7 wendet, die, ‚kevision noch ein,. dass Betiug‘ &

vorliege, weil der angeklegte eine Schulänerin seiner Be beitgeberin. Gurch Täuschung bestimmt häbe, für sie en Abn.. 30 Fl aschen vein .ZU, liefern. ‚Das! mag ‚durchaus zutreffen; Endert aber daran: nichts, dass: der ‚Angeklagte. ‚curcch dei) Genuss des in das. Eigentum seiner Arbeitseberin. Uberasn § 63 gangenen \eines üleser gegenüber Untreue. und Unterschla:.° . gung begengen hat .(26St 73,85 RG ‚ER «1940, 792), Es bein.. schwert ihn Gicht, dass er nicht auch noch wegen Betrüges‘” verurteilt worden ist,

.

Im Felle 8 schloss der Angeklegte nemens- seiner ÄArbeitgeberin mit der Firma DEE ein sogenanntes Gegenge- j schäft ud. Lie "Eult" huite cine vrieilsforderung gegen. ‚äie Firna Betros, die nicht einzutreiben war. Der Angeklagte mietete nun nemens der "Welt" von der Firma ) DE nen Kraftwagen für einen Tageszins von 25.- IMe Der Kiet-...

preis sollte gegen &ie Forderung der "Melt" verrechnet wer- ” a

den. Der ınzeklagte holte entgegen seiner vertraglichen \ Verpflichtung weder die Zus stimmung Ges Leiters.der Keane abteilung seiner Gesellschaft ein noch. unterrichtete er

ihn nachträglich über die mit der Firns DOM getror?enen ‘Abmechungen.

In diesem Falle fragt es sich, ‘ob der Angeklagte sei- ' ner Arbeitgeberin @urch eine Pflichtverletzung einen. lfachteil zugefügt hat. Des ist nach den Feststellungen zu be-

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“"jahen. Er mußte ihr von \ dem ngegengeschäftn' on gb- 8

} . ben und.so den "Abzug | des illetzinses von dem Gehalt ermög- u -Lichen. Die- Pflichtverletzung. führte deshelb' zu einen Nachen “teil für die "Welt", En 3 Im Felle 9 schloss der Angeklagte namens seiner AT- 3 beitgeberin ein "Gegengeschäft" mit den Inhabern einer >, z Ber. £r vereinbarte mit ihnen, dass seine Zechen in ‚der &: t Ber im “ege Ger Verrechnung mit.einer Torderung der "Welt" N i N beglichen würden, machte jedoch hiervon seinem Vorgesetz- wer. : ‘ ten keine blitteilung. Aussordem. behiolt er mehrere Ber- oe zahlungen, Gig die Barinhaber an ihn für. ‚die. "VeLtt leiste-, u

ten, und verbrauchte sie für sich. men , 2 "000 In diesem Pelle bedarf es nur der Prüfung, ob der . "Velt" auch insoweit ein Wschteil entstanden ist, ale. der on „ngeklegte Zechschuläcn verrechnet hete „uch Gies ist zu Ba: bejahen. Lie "Volt" schloss häufig mit zahlungsunf ühigen Be = Schuldnern "Gegengeschäften ab. Hieran durften sich anch' Ba

Gin ing estellten beteiligen. „oreit Gio selloforten waren. ER

oder die geleisteten Dienste ei nen Angestellten zugute. kan. 5

men, wurde ihm ein entäsrschender. Setrag vom Gehalt abge» ” Be

zogen. “Ere der Angeklagte, seiner Verpflichtung; das, "Ge- , gengeschäftt- seinen Forgesetzten zu meiden, nachgekommen, sh

50 hätte die "Welt", einen seinen Zechschuläen entsprachen "1.15%

den „eirag \ yon seinem‘ ‚Schalt abgsnogen und hierdüreh ein nn Ba

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u lichen Nachteil zugefügt, en PER . N A FE ı “ . Die Verurteilung. des Angeklagten wegen Untreue andy. 2 “ mu soweit ‚er Bargeld sich: ‚zueignete, auch wegen Unterschlä- 2 Se"

gung ist "deshalb rechtlich bedenkenfrei.,, nn . } ES \ BR : Die xevision wendet auch in den Fällen 8 und 9 ein, u 2 er SER Gass der Angeklagte & Schuläner: der "Helt" betrogen habe. .

u Te nF ; EHER SEELE KT SWTHENER ER? are oA , A wer am . .

Grünhagen vorgespiegelt, er sei zum Abschluß. eines "ger,

kammer darin, dass der Angeklagte sich seiner. Arbeitgebe-.: u . rin als ‚Schwerkriegäbeschääigter ‚ausgab, um "die. drei Tage, u

Hierzu genügt es, auf die Ausführungen zum vie Tr Minz zuweisen. e 5

Die -Strafksmmer nimmt eine Fortgesetzte Untreue A eine ‚Zortgesetzte Unterscillagung in rechtlichen Zusammen- .

treffen an. Las beschwert den Angeklagten jedenfalls nioht« 2.'Im Falle 40 hat der Angeklagte dem Schneiderei sten. :

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gengeschäfts" ermächtigt, und ihn hierdürch nie. Meter eines Anzugs und eines Kostüms bestimmt. Die "Welt" hat’: eine Verrechuung abgelehnt. Die Strafkammer nimmt an äer Angeklagte habe von vornherein in ‘der Absicht gehandelt; . ” un f sich einen rechtswidrigen Vermögensvor teil zu verschsfl, . A fen. Die kevision wendet ein, das Urteil unterstellen, er dass der Anzug mangelhaft gewesen sei; deshalb stünde: nn GO noch keine Forderung zus die Strafkammer. unber= a \ stellt dios jedoch nicht, sondern gibt dies ale‘! Kinlas-. Bung des Angeklagten wieder. Sie halt diese Einlagsung. den Zusammenhang ver Urteilsgrünäc nüch für widerlegt; weil

der angeklagte auf die Aufforderung des Schneiders, zur Änderung zu kommen, nichts erschienen ists

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30.Gegen die Verurteilung wegen Urkundenfälschung im.

Falle 11 erhebt die Revision keine Bedenken. x, -

4. Den versuchten beitrug im Falle 12 sicht. dle:Straf-

Sonderurtaub. für Schwerbeschädigte herauszuschindent. "Die. Revision meint, es fehle an einem Veruögensschaden und an einen Vermögensvorteil. ‚Das ist unzutreffend.. ‚wäre das. Vorhaben des Angeklagten geglückt, dann hätte die "Welt" ihm ärei' Tage Gehalt gezehlt, ohne‘ ‚ie Gegenleistung zu

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erhalten, zu der der Angeklägte verpflichtet war. Darin * läge ein Vermögensschaden der "Welt" und ein entsprechen- In

der Vermögensvorteil für den Angeklegten. iR

5, Gegen die Verurteilung im Falle 14 wegen versuch- e ter Erpressung bringt die Revision vor, es sei dem Angeklag- - “ ten nicht widerlegt, ‚dass er "zumindest geglaubt hat, An- x spruch auf Lch:.1t zu haben". Die Strafkammer hat jedoch das‘ 8 Gegenteil eusärücklich festgestellt. ER

6. Schliesslich wendet sich die \levision gegen die Straf- "Zumessung. Tie Strafkemmer hat in dem Sachverhelt keine mil- $. u

dernden Umstände gefunden. Die nevision meint, es seien sol- ll ‘ che Umstände vorhanden, ‚Hiermit kaun’sie nicht gehört wer-. “ = “den. Über die Frage, ob bestimmte Tatsechen die strafbare . a

Hanälung in einem so milden Lichte erscheinen lassen, daß “LE die Anwendung des ordentlichen Strafrahmens zu hart sein BE

wärde, entscheidet der Tatrichter nach pflichtgemässen Er-

messen.‘ Dass gie. Strafkauner ihre Ermessensfreiheit miß- „Praueht ‚haben könnte, ist ‚nicht ers: ;cht! ‚iche

Dr. Hoericke. BE Dir Dotterweieh Werner’ Dr. Sauer Dr, Ludwig |

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