Rechtsprechung / BFH / 5. Senat / 2025

BFH Beschluss vom 12.08.2025 – V B 60/24

5. Senat · ECLI:DE:BFH:2025:B.120825.VB60.24.0

SteuerrechtBundVolltext

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Leitsatz

NV: Die Revision wird zur Klärung der Rechtsfrage zugelassen, welche Anforderungen unmittelbar dem Bildungszweck dienende Leistungen im Sinne des § 4 Nr. 21 Buchst. a des Umsatzsteuergesetzes, die zum Erwerb oder zur Erhaltung beruflicher Kenntnisse geeignet sind, zu erfüllen haben.

Tenor§

Auf die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts des Saarlandes vom 24.10.2024 - 2 K 1180/20 wird die Revision zugelassen.

Gründe§

1Permalink zu Rn. 1recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bfh/2025-08-12/v-b-60-24#rd_1

Die Revision wird zur Klärung der Rechtsfrage zugelassen, welche Anforderungen unmittelbar dem Bildungszweck dienende Leistungen im Sinne des § 4 Nr. 21 Buchst. a des Umsatzsteuergesetzes, die zum Erwerb oder zur Erhaltung beruflicher Kenntnisse geeignet sind, zu erfüllen haben.

2Permalink zu Rn. 2recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bfh/2025-08-12/v-b-60-24#rd_2

Der Senat sieht von einer Darstellung des Sachverhalts und einer weiteren Begründung ab (§ 116 Abs. 5 Satz 2 der Finanzgerichtsordnung).