Rechtsprechung / BFH / 5. Senat / 2025

BFH Beschluss vom 19.05.2025 – V B 25/24

5. Senat · ECLI:DE:BFH:2025:B.190525.VB25.24.0

SteuerrechtBundVolltext

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Leitsatz

NV: Die Revision wird zur Klärung der Rechtsfrage zugelassen, ob Zahlungen, die Besucher einer Website freiwillig an den Betreiber dieser Website leisten, in einem unmittelbaren Zusammenhang mit einer sonstigen Leistung des Betreibers der Website stehen, wenn dieser dort einen kostenlos zu nutzenden Inhalt bereitstellt und über diese Website zur Finanzierung dieses Inhalts die Besucher der Website zu freiwilligen Zahlungen aufruft.

Tenor§

Auf die Beschwerde des Beklagten wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 25.04.2024 - 2 K 2085/21 wird die Revision zugelassen.

1Permalink zu Rn. 1recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bfh/2025-05-19/v-b-25-24#rd_1

Die Revision wird zur Klärung der Rechtsfrage zugelassen, ob Zahlungen, die Besucher einer Website freiwillig an den Betreiber dieser Website leisten, in einem unmittelbaren Zusammenhang mit einer sonstigen Leistung des Betreibers der Website stehen, wenn dieser dort einen kostenlos zu nutzenden Inhalt bereitstellt und über diese Website zur Finanzierung dieses Inhalts die Besucher der Website zu freiwilligen Zahlungen aufruft.

2Permalink zu Rn. 2recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bfh/2025-05-19/v-b-25-24#rd_2

Der Senat sieht von einer Darstellung des Sachverhalts und einer weiteren Begründung ab (§ 116 Abs. 5 Satz 2 der Finanzgerichtsordnung).

Orientierungssatz§

Das Beschwerdeverfahren wird beim BFH unter dem Az. V R 10/25 als Revisionsverfahren fortgeführt.