Rechtsprechung / BFH / 4. Senat / 2017

BFH Urteil vom 12.01.2017 – IV R 55/11

4. Senat · ECLI:DE:BFH:2017:U.120117.IVR55.11.0

SteuerrechtBund

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Leitsatz

1. Aufwendungen für gesetzlich ungeschütztes Erfahrungswissen technischer, gewerblicher, wissenschaftlicher oder auch betriebswirtschaftlicher Art (Know-how) fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 8 Nr. 1 Buchst. f GewStG. 2. Der Hinzurechnung nach § 8 Abs. 1 Buchst. f GewStG unterliegt aber der Teil eines einheitlichen Franchiseentgelts, der auf die Überlassung gewerblicher Schutzrechte entfällt. Der betreffende Teil ist ggf. durch Schätzung zu bestimmen.

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