Rechtsprechung / BAG / 9. Senat / 2012
BAG Urteil vom 20.04.2012 – 9 AZR 503/10
9. Senat
ArbeitsrechtBundVolltext
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Tenor§
1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 11. Mai 2010 - 13 Sa 1989/09 - wird zurückgewiesen.
2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.
Gründe§
1Permalink zu Rn. 1recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bag/2012-04-20/9-azr-503-10#rd_1
Die Parteien haben im Hinblick auf das führende Verfahren - 9 AZR 504/10 - auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG iVm. § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 ZPO).
Brühler Krasshöfer Klose D. Wege Starke