Rechtsprechung / ArbG Bielefeld / 2017

ArbG Bielefeld Beschluss vom 21.03.2017 – 2 Ca 2792/16

ECLI:DE:ARBGBI:2017:0321.2CA2792.16.00

ArbeitsrechtNordrhein-WestfalenArbeitsrecht Nordrhein-WestfalenVolltext

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Tenor§

Der sofortigen Beschwerde wird nicht abgeholfen.

Gründe§

2Permalink zu Rn. 2recht.nulegal.eu/rechtsprechung/arbg-bielefeld/2017-03-21/2-ca-2792-16#rd_1

Die Kammer vermag sich nicht der Argumentation des Klägervertreters anschließen, dass § 5 Ziffer 5 des Arbeitsvertrages einen gespaltenen Vergütungsanspruch beinhaltet. Vielmehr handelt es sich lediglich um eine Art Weiterleitungsanspruch für den Fall, dass der Entleiher an den Verleiher etwas für den jeweiligen Arbeitnehmer zahlt. Vorliegend hingegen nimmt der Kläger den Entleiher direkt auf Zahlung in Anspruch, anders als in dem beklagtenseits zitierten Vorverfahren gegen den Verleiher. Eine Verknüpfung lässt sich hinsichtlich des geltend gemachten Anspruchs daher nicht über § 5 Ziffer 5 des Arbeitsvertrages herstellen. Im Übrigen wird zwecks Vermeidung von Wiederholungen auf die Gründe des Beschlusses vom 07.02.2017 verwiesen.