Rechtsprechung / ArbG Aachen / 3. Kammer / 2023

ArbG Aachen Versäumnisurteil vom 14.09.2023 – 3 Ca 1121/23

3. Kammer · ECLI:DE:ARBGAC:2023:0914.3CA1121.23.00

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1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 174.005,45 € festgesetzt.