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Arbeitsgericht Aachen, Versäumnisurteil vom 14.09.2023 – 3 Ca 1121/23

3. Kammer

ECLI:DE:ARBGAC:2023:0914.3CA1121.23.00

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 174.005,45 € festgesetzt.