Rechtsprechung / AG Köln / 2023
AG Köln Urteil vom 19.12.2023 – 714 Ds 228/23
ECLI:DE:AGK:2023:1219.714DS228.23.00
StrafrechtNordrhein-WestfalenStrafrecht Nordrhein-WestfalenVolltext
Tenor§
Der Angeklagte wird wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 30,00 EUR kostenpflichtig - einschließlich der notwendigen Auslagen des Nebenklägers - verurteilt.
Angewandte Vorschrift: § 222 StGB.
Gründe§
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(abgekürzt gemäß § 267 Abs. 4 Satz 1 2. Halbsatz StPO)
3Permalink zu Rn. 3recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-koeln/2023-12-19/714-ds-228-23#rd_1
Der festgestellte Sachverhalt und das angewendete Strafgesetz ergeben sich aus dem zugelassenen Anklagesatz, auf den Bezug genommen wird. Angewendet wurden die im Urteilstenor aufgeführten Bestimmungen.
4
Die Kostenentscheidung beruht auf § 465 StPO.