Rechtsprechung / AG Köln / Abt. 702 / 2012

AG Köln Urteil vom 19.01.2012 – 702 Ds 270/11

Abt. 702 · ECLI:DE:AGK:2012:0119.702DS270.11.00

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Tenor§

Der Angeklagte wird wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen in Höhe von € 10,00 kostenpflichtig verurteilt.

Gründe§

(abgekürzt gemäß S 267 Abs. 4 Satz 1 2. Halbsatz StPO)

Wegen der Begründung wird auf den zugelassenen Anklagesatz verwiesen. Die Kostenentscheidung beruht auf S 465 StPO.